Zum Inhalt springen

Mindestanforderungen für die Annahme eines Pastoralkonzeptes

Kriterien

Zeitraum der Abgabe

Spätester Abgabetermin: Freitag, 20. Dezember 2024, im Generalvikariat.    
Eine Abgabe ist auch schon früher möglich und gewünscht, bringt aber keine Vorteile. Anschließend erfolgt eine zeitnahe formale und inhaltliche Prüfung. Fehlende Teile sind nachzuliefern bis spätestens Freitag, 31. Januar 2025.

Erforderliche Inhalte:  

Geistlicher Prozess

Sie zeigen auf, wie die Erstellung des Pastoralkonzepts als geistlicher Prozess gelebt, vom Gebet und der Frage nach dem Willen Gottes getragen wurde. 

Beteiligung

Sie machen deutlich, wie beim Prozess der Erstellung eine möglichst breite Beteiligung ermöglicht wurde und stattgefunden hat. 

Plausibilität

Sie benennen Erfahrungen und Herausforderungen (vor allem im ersten Schritt „Sehen“ und zweiten Schritt „Urteilen“).    
Sie stellen Planungen und Ziele (Dritter Schritt „Handeln“ des Leitfadens) nachvollziehbar, einleuchtend und verständlich in Ihrem Text des Pastoralkonzepts dar.

Abschied und neue Ziele

Sie verabschieden sich von Aufgaben und Strategien der Vergangenheit, die keine Lösung mehr für die Herausforderung der Gegenwart und Zukunft bieten und zeigen dies auf.    
Sie machen dadurch Platz für neue Lösungsansätze, Ziele und Zukunftsperspektiven.

Diakonisch/Missionarisch

Sie machen erkennbar, dass das Pastoralkonzept sich den grundlegenden Fragen der kirchlichen, aber auch der gesellschaftlichen Situation vor Ort stellt und das jeweilige Handeln neu danach ausrichtet.

Vernetzend/Ökumenisch

Sie zeigen auf, dass bei der Erstellung des Pastoralkonzepts andere kirchliche und zivilgesellschaftliche Akteure einbezogen waren. 

Umgang mit Immobilien

Sie entwickeln angesichts neuer pastoraler Ziele einen nachhaltigen und verantwortungsvollen Umgang mit kirchlichen Gebäuden . 

Umsetzung

Sie stellen einen Zeitplan auf, in dem die konkreten Umsetzungsschritte ablesbar sind (hilfreich sind dabei z.B. sog. „SMARTE“ Kategorien).