„Stellenprofil“: Was genau macht ein Bischof?

Der Theologe und Jurist Christian Würtz übernimmt am 4. Oktober das Bischofsamt in Eichstätt. Als „Nachfolger der Apostel“ soll er die ihm anvertrauten Menschen im Glauben lehren, heiligen und leiten. Doch worum geht es bei seinem Lehr-, Priester- und Hirtendienst? Und was ist ein synodaler Bischof?
Wie ein guter Hirte soll der Bischof seine Diözese leiten. Im Bild: Der Hirte Michael Wörlein aus Stopfenheim weidet seine 670 Schafe auf dem Frauenberg bei Eichstätt. Er kennt sie alle.

Wer ein Bischofsamt übernimmt, trägt eine große Verantwortung. Schon das Neue Testament beschreibt, welche Eigenschaften ein solcher Mensch mitbringen sollte: Der Bischof soll „untadelig, Mann einer einzigen Frau, nüchtern, besonnen sein, von würdiger Haltung, gastfreundlich, fähig zu lehren; er sei kein Trinker und kein gewalttätiger Mensch, sondern rücksichtsvoll; er sei nicht streitsüchtig und nicht geldgierig“ (1 Tim 3,2). Diese Worte aus dem ersten Timotheusbrief, die in einigen Punkten heute vielleicht verwundern, richten sich – vermutlich Anfang des zweiten Jahrhunderts – an den Leiter einer christlichen Gemeinde.

Wenn man in der Bibel nach dem Wort „Bischof“ sucht, findet man den Begriff nur an wenigen Stellen. Das Amt war zu Beginn des Christentums noch nicht so klar festgelegt, wie wir es heute kennen. Das griechische Wort „Epískopos“ bedeutet so viel wie Vorsteher oder Aufseher. Die Aufgaben eines Bischofs und die der Presbyter – das griechische Wort für „Ältester“ – gingen damals noch ineinander über. Es gab nur einzelne christliche Gemeinden, aber noch keine Diözesen. Nach Angaben des „Lexikons für Theologie und Kirche*“ hat sich das Bischofsamt im Wesentlichen bis Mitte des dritten Jahrhunderts herausgebildet. Seine heutige Gestalt bekam es vor allem durch das Zweite Vatikanische Konzil (1962–1965).

An Gottes Stelle stehen sie der Herde vor, deren Hirte sie sind, als Lehrer in der Unterweisung, als Priester im heiligen Kult, als Diener in der Leitung“. („Lumen gentium“, Kapitel III). 

Was ein Bischof genau zu tun hat, ist in verschiedenen kirchlichen Dokumenten beschrieben. Besonders ausführlich ist das „Direktorium für den Hirtendienst der Bischöfe“. Dieses 328 Seiten umfassende Dokument des Heiligen Stuhls vom 22. Februar 2004 kann man sich wie ein „Handbuch“ für Bischöfe vorstellen. Es fasst zusammen, welche Aufgaben und Pflichten ein Diözesanbischof hat, und erklärt, wie diese im Kirchenrecht einzuordnen sind. Das „Direktorium“ orientiert sich an der Bibel, den Beschlüssen des Zweiten Vatikanischen Konzils, an verschiedenen päpstlichen Lehrschreiben und am „Codex Iuris Canonici“, dem Gesetzbuch der katholischen Kirche. Es beschreibt nicht nur die rechtlichen Aufgaben eines Bischofs, sondern auch seinen geistlichen und persönlichen Auftrag. Dabei werden drei große Bereiche unterschieden: das „Munus Docendi“ (Lehrdienst), das „Munus Sanctificandi“ (Heiligungsdienst) und das „Munus Regendi“ (Leitungsdienst). Diese Dienste sind eng miteinander verbunden und grundsätzlich auch die der Priester, die dadurch Anteil am Bischofsamt der Kirche haben. Auffällig im „Direktorium“ ist, dass das Wort „soll“ viel häufiger vorkommt als „muss“. Dies deutet daraufhin, dass zahlreiche Vorgaben als verbindliche Orientierung formuliert sind, deren konkrete Umsetzung jedoch teilweise im Ermessen des Amtsträgers liegt.

Der Lehrdienst

Ein Bischof ist nicht nur Verwalter oder „Chef“ eines Bistums. Laut dem „Direktorium“ soll er den Menschen das Wort Gottes verkünden, es auslegen und verbindlich lehren, auch denen, die nicht an Christus glauben. Die Kirche sagt, dass das Verkünden der Botschaft Jesu seine wichtigste Aufgabe ist. Er soll den Menschen Orientierung geben und ihnen helfen zu verstehen, was die Bibel heute noch mit ihrem Leben zu tun hat. Er muss Wege finden, das Evangelium so zu vermitteln, dass es auch in der Gegenwart verständlich bleibt. Das macht er zum Beispiel durch Predigten, Hirtenbriefe oder Vorträge, aber auch mittels der Medien: in Zeitungen, im Radio und Fernsehen, im Internet und durch die „übrigen Informationstechnologien“. Denkt man das „Direktorium“ hier weiter, dann zählen die sozialen Netzwerke dazu. Deshalb nutzen einige Bischöfe inzwischen Plattformen wie Instagram – auch der künftige Eichstätter Bischof (@weihbischof.christian) ist dort aktiv.

Beim Lehren geht es aber nicht nur darum, Wissen weiterzugeben. Ein guter Bischof soll den Glauben lebendig vermitteln. Seine Predigten sollen zeigen, wie der Glaube im Alltag helfen kann – bei den großen Fragen des Lebens, aber auch bei den alltäglichen. Besonders wichtig ist laut „Direktorium“ die Predigt im Gottesdienst. Was er predigt, soll er auch leben. Unterstützt wird er beim Predigtdienst von Priestern und Diakonen. In bestimmten Fällen, wenn Priester und Diakone fehlen, kann der Bischof nicht geweihte Personen predigen lassen. Die Homilie, also die Predigt während der Eucharistiefeier, bleibt jedoch den geweihten Amtsträgern vorbehalten. 

Zum Lehrdienst zählt auch die Glaubensunterweisung, in der Sprache der Kirche: „die Katechese“. Der Bischof sorgt dafür, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene Möglichkeiten haben, den christlichen Glauben kennenzulernen und zu vertiefen. Deshalb kümmert er sich um Religionsunterricht in öffentlichen Schulen, um die katholischen Schulen, um Erziehungseinrichtungen für Kinder und Bildungszentren sowie um die Hochschulen (im Bistum Eichstätt besonders um die einzige katholische Universität im deutschsprachigen Raum). Dabei arbeitet er mit Priestern, Ordensleuten, Religionslehrkräften und Theologen, denen er die Lehrerlaubnis erteilt, und anderen Mitarbeitenden sowie ehrenamtlich Engagierten zusammen. Inhaltlich soll dabei auch die Soziallehre der Kirche vermittelt werden.

Der Heiligungsdienst

Das „Stellenprofil“ eines Bischofs umfasst nicht nur das Lehren, sondern auch das Heiligen. Gemeint ist mit diesem altertümlich klingenden Wort, dass er den Menschen helfen soll, ihren Glauben zu leben und Gott näherzukommen. Eine besonders wichtige Rolle spielt dabei der Gottesdienst. Das „Direktorium“ bezeichnet ihn als die „ureigene Amtsaufgabe“ eines Bischofs. Im Mittelpunkt steht die Feier der Eucharistie, bei der nach christlichem Glauben Brot und Wein in Leib und Blut Christi verwandelt werden. Sie gilt für Katholikinnen und Katholiken als Herzstück des kirchlichen Lebens und als Zeichen der Gemeinschaft. Er soll sie nicht nur im Dom, sondern auch in anderen Kirchen der Diözese feiern.

Der Bischof achtet darauf, dass Gottesdienste und Sakramente in seiner Diözese würdig gefeiert werden und mit dem Glauben der Kirche übereinstimmen. 

Er hat die „heilige Pflicht“, für seine Diözese Gesetze zu erlassen, Recht zu sprechen und alles zu regeln, was den Gottesdienst und das Apostolat, den Auftrag der Kirche, betrifft. Dabei geht es aber nicht nur um Regeln und Vorschriften. Entscheidend ist, dass die Menschen durch die Liturgie und die Sakramente Kraft für ihr Leben schöpfen und Gott begegnen können. Darüber hinaus soll er die Menschen auf ihrem Glaubensweg begleiten, sie ermutigen, sich für die Kirche zu engagieren und vielleicht eine geistliche Berufung zu entdecken. Dabei gilt eine besondere Sorge den Priestern und Priesteramtskandidaten sowie einer ausreichenden Zahl an Geistlichen. Er soll durch sein eigenes Leben ein Vorbild sein, was für alle seine Dienste gilt.

Der Leitungsdienst

Schließlich leitet der Bischof das Bistum, auch im juristischen Sinn, und repräsentiert es nach außen hin. Die Kirche spricht hier vom Hirtendienst. Das Bild stammt aus dem Johannesevangelium, wo Jesus sagt: 

Ich bin der gute Hirt; ich kenne die Meinen und die Meinen kennen mich“. 

Daraus leitet sich ab, wie er sein Amt verstehen soll: nicht als Herrscher, sondern als Hirte, der den Menschen nahe ist. Er soll sich „nicht bedienen lassen, sondern dienen“.

Als „Diener“ und „Leiter seines Volkes“ trägt er Sorge für die Einheit der diözesanen Gemeinschaft. Wie ein guter Hirte soll er wissen, was die Menschen bewegt, und sie auf ihrem Glaubensweg unterstützen. Dazu dienen zum Beispiel seine Pastoralbesuche in den Pfarreien, die verpflichtend sind. Sie soll er nutzen, nicht „um glänzende Reden zu halten“, sondern um wirklich mit den Menschen ins Gespräch zu kommen. Als pastoraler Leiter soll er die vielen Bereiche des kirchlichen Lebens in der Diözese koordinieren. Hierzu wird die Erstellung eines „Pastoralplans“ empfohlen. Er muss „das gesamte liturgische Leben der Diözese ordnen, fördern und überwachen“, heißt es weiter im „Direktorium“. Als Hirte arbeitet er mit Priestern, Ordensleuten und ehrenamtlich Engagierten zusammen und sorgt dafür, dass alle an einem Strang ziehen. Dabei soll er Verantwortung übertragen, Zusammenarbeit fördern und die verschiedenen Talente in der Kirche zusammenführen.

Ebenso zählt es zu seinen Aufgaben, Entscheidungen zu treffen und dafür zu sorgen, dass in der Diözese alles geordnet abläuft. Dabei soll er nicht nur Regeln im Blick haben, sondern vor allem die Menschen. Von ihm wird erwartet, dass er sein Amt mit Umsicht und menschennah ausübt. Er ist verpflichtet, sein ganzes Leben – Gebet, Tugendübung und Lebensführung – konsequent an Christus als „gutem Hirten“ auszurichten und dabei nicht stehenzubleiben, sondern sich selbst fortlaufend menschlich, geistlich und theologisch weiterzubilden, um seinem Hirtendienst glaubwürdig gerecht zu werden.

Ein synodaler Bischof

Wenn man sich das „Stellenprofil“ eines Bischofs anschaut, könnte man schnell denken: Das kann doch kein Mensch alles allein schaffen. Tatsächlich trägt der Bischof die Verantwortung für sein Bistum, doch er steht mit seinen Aufgaben nicht allein da. Die Kirche hat verschiedene Gremien und Einrichtungen geschaffen, die ihn unterstützen und an wichtigen Entscheidungen mitwirken.

Einen „hervorragenden Platz“ im Leitungshandeln des Bischofs nimmt die Diözesansynode ein, die er bei Bedarf einberufen kann. Dort kommen Vertreterinnen und Vertreter aus unterschiedlichen Bereichen des kirchlichen Lebens zusammen, um über die Situation im Bistum und seine künftige Ausrichtung zu beraten. Die Synode darf sich jedoch niemals dem Bischof entgegenstellen „unter Inanspruchnahme einer behaupteten Repräsentativität des Volkes Gottes“, stellt das „Direktorium“ klar. Die bisher letzte Diözesansynode im Bistum Eichstätt fand 1952 statt. Das Abschlussdokument der Weltsynode 2021-2024 empfiehlt, diesem Gremium für regelmäßige Konsultationen einen höheren Stellenwert beizumessen. Dabei bleibt der Bischof Träger einer besonderen sakramentalen und rechtlichen Verantwortung, soll diese Autorität aber gemeinschaftlich, partizipativ, transparent und rechenschaftspflichtig ausüben. Das Synodaldokument betont auch: 

Es ist wichtig, den Gläubigen zu helfen, übermäßige und unrealistische Erwartungen an den Bischof zu vermeiden.“

In der Leitung der Diözese berät ihn der Priesterrat – eine Art „Senat des Bischofs“ – etwa in Fragen der Berufungspastoral sowie der Planung, Schwerpunktsetzung und Strukturen in der Seelsorge. Ergänzt wird er dabei vom Diözesanpastoralrat. Während der Priesterrat vor allem die Anliegen der Priester einbringt, setzt sich der Pastoralrat neben Geistlichen auch aus Ordensleuten und Laien zusammen. Für die tägliche Leitung und Verwaltung des Bistums gibt es zudem die Diözesankurie. Zu ihr gehören unter anderem der Generalvikar, weitere leitende Mitarbeitende im Bischöflichen Ordinariat und das kirchliche Gericht (Offizialat) sowie Fachbereiche und Kommissionen etwa für Liturgie und Ökumene. Sie übernehmen für den Bischof organisatorische, rechtliche und pastorale Aufgaben. In Eichstätt spielen auch der Bistumsrat und die Ordinariatskonferenz (der Verantwortlichen für Hauptabteilungen und Leitungsfunktionen) wichtige Rollen, um Entscheidungen gut vorzubereiten.

Das gilt auch für den Umgang mit Geld und Vermögen. Zwar liegt die letzte Entscheidungsgewalt über die Finanzen der Diözese beim Bischof, wichtige Entscheidungen trifft er aber nicht allein. Dabei beraten ihn Fachleute – wie die Diözesanökonomin – sowie Gremien wie der Diözesansteuerausschuss, der Vermögensverwaltungsrat und das Konsultorenkollegium (Domkapitel). Für größere finanzielle Entscheidungen gibt es feste Regeln sowie Beratungs- und Zustimmungsverfahren. Für alle Organe der Mitwirkung an der Hirtenfunktion des Bischofs gilt laut „Direktorium“: Sie orientieren sich nicht an den Maßstäben einer parlamentarischen Demokratie, weil sie nur beratend und nicht entscheidend wirken. Der Diözesanrat, in Deutschland das höchste Gremium der Laien in einem Bistum, spielt im Dokument keine wesentliche Rolle, steht aber bisher in der Diözese Eichstätt im regelmäßigen Austausch mit der Bistumsleitung.

„Onboarding“ und „Ad limina“

Wer all diese Aufgaben übernehmen soll, wird auf sein Amt gezielt vorbereitet. Für neue Bischöfe bietet der Vatikan einen Einführungskurs in Rom an. Auf dem Plan des „Baby-Bischofs-Kurses“, wie Medien ihn augenzwinkernd nennen, stehen zentrale Fragen der Bistumsleitung, theologische und pastorale Herausforderungen, Fragen des Kirchenrechts, Finanzgebaren sowie die Gemeinschaft mit dem Papst. Das „Onboarding“ im Bistum – konkret jetzt in Eichstätt – erfolgt durch ein umfassendes Briefing des neuen Bischofs seitens der bestehenden Bistumsleitung. Der Diözesanadministrator übergibt ihm Projekte, die er bis zur Amtseinführung am 4. Oktober nicht abschließen konnte. Außerdem hilft ihm die Ordinariatskonferenz bei der Einarbeitung.

Bischöfe handeln in ihren Diözesen als Teil des weltweiten Bischofskollegiums (aktuell 5.430 Bischöfe, davon 4.258 Diözesanbischöfe), an dessen Spitze der Bischof von Rom, der Papst, steht. Sie arbeiten in Bischofskonferenzen sowie anderen überdiözesanen Organe mit und können auch in Gremien des Vatikans berufen werden. Alle fünf Jahre reisen sie nach Rom zu Gesprächen mit den Vatikanbehörden und dem Papst, wie es das Kirchenrecht vorschreibt. Sie reisen „an die Schwellen der Apostelgräber“ (daher der Begriff „Ad limina“) und berichten über den Zustand ihrer Diözesen.

Die Konstitution „Lumen gentium“ des Zweiten Vatikanischen Konzils beschreibt die Bischöfe als Stellvertreter Gottes, die ihrer Herde als Lehrer in der Unterweisung, als Priester im heiligen Kult – gemeint ist der Gottesdienst – und als Diener in der Leitung vorstehen. Christian Würtz wird sich verständlicherweise in all diesen Rollen vor Ort finden müssen. Für diese „zweifelsohne schwierige Sache“, die ein hohes Arbeitspensum abverlangt, gibt ihm das „Direktorium für den Hirtendienst der Bischöfe“ noch einen Rat mit auf den Weg: 

Mit demütiger Weisheit soll der Bischof die Beschränktheit seiner Fähigkeiten anerkennen, aber er soll ganz und gar nicht den Mut verlieren.“ 

Ganz im Gegenteil solle er ein Vorbild an Entschlossenheit sein: „Er muss ein konsequenter und mutiger geistlicher Führer sein – einer, der wie Mose das Unsichtbare sieht und nicht zögert, auch gegen den Strom zu schwimmen, wenn das geistliche Wohl es erfordert.“

Text: Geraldo Hoffmann

* Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Auflage, Band 2, 481-492

Das Reich Gottes fällt nicht vom Himmel

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Geraldo Hoffmann Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit