Wer ein Bischofsamt übernimmt, trägt eine große Verantwortung. Schon das Neue Testament beschreibt, welche Eigenschaften ein solcher Mensch mitbringen sollte: Der Bischof soll „untadelig, Mann einer einzigen Frau, nüchtern, besonnen sein, von würdiger Haltung, gastfreundlich, fähig zu lehren; er sei kein Trinker und kein gewalttätiger Mensch, sondern rücksichtsvoll; er sei nicht streitsüchtig und nicht geldgierig“ (1 Tim 3,2). Diese Worte aus dem ersten Timotheusbrief, die in einigen Punkten heute vielleicht verwundern, richten sich – vermutlich Anfang des zweiten Jahrhunderts – an den Leiter einer christlichen Gemeinde.
Wenn man in der Bibel nach dem Wort „Bischof“ sucht, findet man den Begriff nur an wenigen Stellen. Das Amt war zu Beginn des Christentums noch nicht so klar festgelegt, wie wir es heute kennen. Das griechische Wort „Epískopos“ bedeutet so viel wie Vorsteher oder Aufseher. Die Aufgaben eines Bischofs und die der Presbyter – das griechische Wort für „Ältester“ – gingen damals noch ineinander über. Es gab nur einzelne christliche Gemeinden, aber noch keine Diözesen. Nach Angaben des „Lexikons für Theologie und Kirche*“ hat sich das Bischofsamt im Wesentlichen bis Mitte des dritten Jahrhunderts herausgebildet. Seine heutige Gestalt bekam es vor allem durch das Zweite Vatikanische Konzil (1962–1965).
An Gottes Stelle stehen sie der Herde vor, deren Hirte sie sind, als Lehrer in der Unterweisung, als Priester im heiligen Kult, als Diener in der Leitung“. („Lumen gentium“, Kapitel III).
Was ein Bischof genau zu tun hat, ist in verschiedenen kirchlichen Dokumenten beschrieben. Besonders ausführlich ist das „Direktorium für den Hirtendienst der Bischöfe“. Dieses 328 Seiten umfassende Dokument des Heiligen Stuhls vom 22. Februar 2004 kann man sich wie ein „Handbuch“ für Bischöfe vorstellen. Es fasst zusammen, welche Aufgaben und Pflichten ein Diözesanbischof hat, und erklärt, wie diese im Kirchenrecht einzuordnen sind. Das „Direktorium“ orientiert sich an der Bibel, den Beschlüssen des Zweiten Vatikanischen Konzils, an verschiedenen päpstlichen Lehrschreiben und am „Codex Iuris Canonici“, dem Gesetzbuch der katholischen Kirche. Es beschreibt nicht nur die rechtlichen Aufgaben eines Bischofs, sondern auch seinen geistlichen und persönlichen Auftrag. Dabei werden drei große Bereiche unterschieden: das „Munus Docendi“ (Lehrdienst), das „Munus Sanctificandi“ (Heiligungsdienst) und das „Munus Regendi“ (Leitungsdienst). Diese Dienste sind eng miteinander verbunden und grundsätzlich auch die der Priester, die dadurch Anteil am Bischofsamt der Kirche haben. Auffällig im „Direktorium“ ist, dass das Wort „soll“ viel häufiger vorkommt als „muss“. Dies deutet daraufhin, dass zahlreiche Vorgaben als verbindliche Orientierung formuliert sind, deren konkrete Umsetzung jedoch teilweise im Ermessen des Amtsträgers liegt.