Eichstätt (pde) – Am 1. März finden in den bayerischen (Erz-)Diözesen die Pfarrgemeinderatswahlen statt. Sie stehen unter dem Leitmotiv „Gemeinsam gestalten – gefällt mir“. Damit soll deutlich werden, worum es in der Kirche vor Ort geht: Mitmachen, anpacken, Verantwortung übernehmen.
In diesem Jahr konnte erstmals im Bistum Eichstätt auch online gewählt werden. Dazu sind in alle katholische Haushalte Wahlunterlagen geschickt worden. Wer sich an dieser Form nicht beteiligen konnte oder wollte, hat nun am 1. März die Möglichkeit, im Wahllokal seiner Pfarrgemeinde wählen zu gehen.
Der Pfarrgemeinderat wird von den Katholiken der Pfarrgemeinde direkt gewählt. Er ist das vom Bischof eingesetzte Organ zur Mitwirkung bei der Erfüllung des Heils- und Weltauftrags der Kirche auf Pfarreiebene. Die Amtszeit der Pfarrgemeinderäte beträgt vier Jahre. Gewählt werden kann, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und katholischer Christ ist. Wählen kann, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und katholischer Christ ist.