Bistum

Pfarrgemeinderatswahl am 1. März: Endspurt bei der Kandidatenkür

Noch bis Montag, 26. Januar um 12 Uhr können Namen der Kandidaten in die bereitgestellte Online-Wahlplattform der Diözese eigetragen werden

Eichstätt. (pde) – Allen Unkenrufen zum Trotz zeichnet sich für die Pfarrgemeinderatswahlen am 1. März keine allgemeine Kandidatenflaute ab. Dies kann Richard Ulrich, Leiter der Stabsstelle Räte und Gremien im Bistum, kurz vor Ende der Meldefrist auf Nachfrage mitteilen. Noch bis Montag, 26. Januar um 12 Uhr können Namen der Kandidaten in die bereitgestellte Online-Wahlplattform der Diözese eigetragen werden. Zur Handhabung dieser Plattform gab es im Vorfeld bereits Schulungen, eine weitere findet noch statt.

In der Tat gebe es eine Handvoll Pfarrgemeinden, die für die bevorstehende Wahl bis dato keine Kandidaten gefunden hätten und statt einer Listenwahl eine Persönlichkeitswahl durchführten, räumt Ulrich ein. Auf der anderen Seite finde man aber eine ganze Reihe von Pfarreien, kleine wie große, mit reichlich Kandidatinnen und Kandidaten, freut er sich. In Ingolstadt/St. Anton etwa gibt es für zwölf Sitze im Pfarrgemeinderat 22 Bewerberinnen und Bewerber. In Möckenlohe bei Eichstätt, wo man mindestens fünf Sitze braucht, ist die Kandidatenzahl dreimal so hoch. 

Insgesamt gibt es nach Ulrichs Auskunft etwa 260 Wahlorte im Bistum, „und die wählen auch alle, bis auf zwei kleinere Orte, die mangels Kandidaten den Antrag gestellt haben, die Wahl auszusetzen“. 

Aktuell gibt es im Bistum Eichstätt 74 Pfarrverbände. Die darin zusammengefassten Pfarreien arbeiten entweder nach Modell 1 oder 2 zusammen. Ersteres sieht vor, dass alle Pfarreien eigene Pfarrgemeinderäte wählen, die jeweils Vertreter in die Pfarrverbandskonferenz entsenden. Bei Modell zwei hingegen werden vor Ort Kirchortsräte gewählt, die Delegierte in den gemeinsamen Pfarrgemeinderat des Pfarrverbands schicken. Vor der Pfarrgemeinderatswahl stand wieder die Entscheidung an: Welches Modell der Zusammenarbeit soll für die nächste Amtszeit gelten?

Zu mehr Entscheidungen für das bislang eher unterrepräsentierte Modell zwei sei es nicht gekommen, gibt Ulrich Auskunft, aber es gebe „eine andere interessante Entwicklung, einen Trend“: Einige Pfarrverbände bleiben zwar offiziell bei Modell eins, erweitern aber – was die Wahlordnung schon lange hergibt – den Wahlbezirk so, dass er sich über den ganzen Pfarrverband erstreckt. Es gibt somit nur einen Pfarrgemeinderat, in den einzelnen Gemeinden werden nur flexibel zu bildende Ortsausschüsse eingerichtet. Dies funktioniere vor allem in Pfarrverbänden, „die schon viel miteinander machen“ und es erleichtere natürlich ganz nebenbei auch die Kandidatensuche. 

Die Namen, die bis zum 26. Januar in der Wahlplattform hochgeladen sind, landen auf den Stimmzetteln, die im Wahllokal oder online auszufüllen sind. Entsprechende Zugangsdaten und Anweisungen enthalten die Wahlbenachrichtigungskarten, die ab dem 6. Februar verschickt oder auch ausgeteilt werden, insgesamt 280.000 im gesamten Bistum. Wählen darf jede Katholikin, jeder Katholik ab 14 Jahren. Vom 6. bis zum 26. Februar ist Gelegenheit, online zu wählen. Für die, die am 1. März oder am Vorabend persönlich und vor Ort ihre Stimme abgeben möchten, werde mancherorts im Wahllokal auch ein Kirchencafé eingerichtet, weist Ulrich auf eine schöne Idee hin. Er kündigt außerdem für den 24./25 Februar weitere Schulungen zur Durchführung der Wahl und Eingabe der Ergebnisse an. Die Wahlhelferinnen und -helfer werden auch per Newsletter entsprechend informiert.

Nähere Informationen gibt es unter: pgr-wahl.bistum-eichstaett.de.