Neumarkt. (pde) – Eine im Kindergartenbereich des Bistums Eichstätt im Landkreis Neumarkt beschäftigte Person ist entlastet worden. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat das Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis eingestellt. Im Juli wurde die beschuldigte Person vorsorglich freigestellt, nachdem das Bistum von einem Verdacht auf eine mutmaßliche sexualbezogene Straftat zum Nachteil von Kindern erfahren hat. Gemäß der kirchlichen Interventionsordnung reagierte das Bistum umgehend und arbeitete mit den Ermittlungsbehörden zusammen, um eine sachgerechte Klärung zu gewährleisten. Die betreffende Person hat die Vorwürfe stets abgestritten.
In Übereinstimmung mit der Interventionsordnung hat das Bistum Schritte unternommen, um die Entlastung der Person bekannt zu machen und ihren Ruf wiederherzustellen. Alle beteiligten Mitarbeitenden der betroffenen Einrichtung wurden informiert, psychosoziale Gespräche angeboten und das Ergebnis der Ermittlungen klar kommuniziert.
Zu jeder Zeit stand und steht das Wohl der Kinder in der Einrichtung an erster Stelle.