Schön, dass Sie sich für das Gemeindeleben in unserer Pfarrei interessieren! Dazu gehören auch die Wahlen unserer Kirchortsräte und indirekt auch des Pfarrgemeinderats im Frühjahr 2026. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.
Alle Kandidat*innen
Wenn Sie die einzelnen Kirchortsräte anklicken, finden Sie eine Liste mit den zur Wahl stehenden Kandidat*innen:
- Kandidat*innen für den Kirchortsrat Heiligste Dreifaltigkeit
- Kandidat*innen für den Kirchortsrat Menschwerdung Christi
- Kandidat*innen für den Kirchortsrat St. Maximilian Kolbe
- Kandidat*innen für den Kirchortsrat Zum Guten Hirten
ONLINE-WAHL – Flexibilität bei der Stimmabgabe
Alle Wahlberechtigten* im Bistum Eichstätt erhalten im Januar 2026 eine personalisierte Wahlbenachrichtigung. Darauf befindet sich eine persönliche Kennung für die Online-Stimmabgabe. Die Möglichkeit für die Online-Stimmabgabe besteht vom 6. bis zum 26. Februar 2026.
PRÄSENZ-WAHL – Wie gewohnt an Ihrem Kirchort
Am Wahlwochenende 28. Februar / 1. März können Sie in Präsenz in den Wahllokalen wählen. Wichtig dabei: Sie können nur in dem Kirchort wählen, dem Sie angehören!
- Kirchort Heiligste Dreifaltigkeit (Haus Benedikt XVI., Giesbertsstr. 75): Sonntag, 1. März: 8.45 - 9.30 Uhr und 10.15 - 10.45 Uhr
- Kirchort Menschwerdung Christi (Pfarrheim, Zugspitzstr. 77): Sonntag, 1. März: 9 - 12 Uhr
- Kirchort St. Maximilian Kolbe (Pfarrheim, Annette-Kolb-Str. 59): Samstag, 28. Februar: 17.30 - 18 Uhr und 18.45 - 19.30 Uhr
Sonntag, 1. März: 10.30 - 11 Uhr und 11.45 - 12.30 Uhr - Kirchort Zum Guten Hirten (Kirche, Namslauer Str. 7): Samstag, 28. Februar: 17.30 - 18 Uhr und 18.45 - 19.30 Uhr
Sonntag, 1. März: 9.45 - 10.30 Uhr
Die Wahlausschussvorsitzenden der vier Kirchorte:
- für den Kirchort Heiligste Dreifaltigkeit: Christine Deppe
- für den Kirchort Menschwerdung Christi: Hanspeter Hofmann
- für den Kirchort St. Maximilian Kolbe: Michael Völkl
- für den Kirchort Zum Guten Hirten: Jürgen Plein
Sie erreichen sie über unser Pfarrbüro.
*) Wahlberechtigt sind alle Pfarreimitglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Wenn Sie in unserer Pfarrei am Gemeindeleben teilnehmen, aber Ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Pfarrei haben, können Sie auf Antrag das aktive Wahlrecht in unserer Pfarrei erhalten. Das Antragsformular erhalten Sie ab sofort in den Pfarrbüros. Achtung: Diese Wähler können nur im Wahllokal wählen.
Kirchortsrat & Pfarrgemeinderat in Langwasser
Wir werden in allen vier Kirchorten der Pfarrei Hl. Edith Stein je einen Kirchortsrat wählen. Die Amtszeit der Kirchortsräte beträgt vier Jahre. Gewählt werden kann, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und katholisch ist; wählen kann, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und katholisch ist.
Jeder Kirchortsrat besteht aus:
- den direkt gewählten Mitgliedern
- einer vom Leitenden Pfarrer beauftragten ständigen Vertretung oder dem Pfarrer selbst
- mindestens einem Mitglied der Kirchenverwaltung
- evtl. berufenen Mitgliedern
Was tut der Kirchortsrat?
Der Kirchortsrat hat die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit dem Pfarrgemeinderat auf Ebene der Pfarrei, alle Fragen aufzugreifen und zu behandelen, die den jeweiligen Kirchort betreffen.
Und der Pfarrgemeinderat?
Auch ein neuer Pfarrgemeinderat entsteht: Aus jedem der vier Kirchortsräte werden drei Mitglieder in den neuen Pfarrgemeinderat delegiert. Zusammen mit dem Pastoralteam der Pfarrei und berufenen Mitgliedern bilden sie dieses Gremium, das über die Gesamt-Pfarrei Hl. Edith Stein berät.