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23.10.2024

Kirchenverwaltungswahl am 24. November 2024

In den Pfarreien der Diözese Eichstätt wird am 24. November 2024 eine neue Kirchenverwaltung gewählt. Die Kirchenverwaltung, der jeweils der Pfarrer oder ein von ihm beauftragter Vertreter vorsteht, entscheidet u.a. über den Haushalt der Kirchenstiftung, Personalfragen und Baumaßnahmen. Da es in einer Pfarrei mehrere Kirchenstiftungen, wie zum Beispiel Kuratie-, Expositur- und Filialkirchenstiftungen geben kann, müssen in manchen Pfarreien mehrere Kirchenverwaltungen gewählt werden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Kirchenverwaltung ist das Organ der Kirchenstiftung. Sie besteht aus dem Kirchenverwaltungsvorstand und den gewählten Kirchenverwaltungsmitgliedern.
     
  • Die Anzahl der Kirchenverwaltungsmitglieder richtet sich nach der Anzahl der Katholiken in der Kirchengemeinde. Bei bis zu 2.000 Katholiken beträgt die Anzahl der Kirchenverwaltungsmitglieder vier, bei bis zu 6.000 Katholiken sechs und darüber acht Mitglieder.
     
  • Wählbar ist wer der römisch-katholischen Kirche angehört, im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz hat, kirchensteuerpflichtig ist und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.
     
  • Die Kirchenverwaltungsmitglieder werden von den Wahlberechtigten der Kirchengemeinde auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. So oft es die Aufgaben erfordern, jedoch mindestens zweimal im Jahr finden Kirchenverwaltungssitzungen statt.
     
  • Aus dem Kreise der Mitglieder der Kirchenverwaltung wird der Kirchenpfleger gewählt. Er unterstützt den Pfarrer bei seinen Aufgaben, insbesondere bei der Kassen- und Rechnungsführung.

Aufgaben der Kirchenverwaltung sind u.a.:

  • gewissenhafte uns sparsame Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens
  • die Sorge für die Befriedigung ortskirchlicher Bedürfnisse
  • die Erledigung der sonst zugewiesenen Aufgaben der Kirchenstiftung
  • Verwaltung des Stiftungsvermögens
  • Aufstellung eines Haushaltsplanes
  • Aufstellung der Jahresrechnung

Unterschied zwischen Kirchenverwaltung und Pfarrgemeinderat

Pfarrgemeinderat und Kirchenverwaltung sind jeweils eigenständige Gremien. Die Kirchenverwaltung dient der Verwaltung der Kirchenstiftung. Die Aufgabe des Pfarrgemeinderates besteht vor allem darin, den Pfarrer und die pastoralen MitarbeiterInnen zu unterstützen und mit ihnen alle die Pfarrgemeinde betreffenden Fragen zu erforschen, zu beraten, gemeinsam mit ihnen Maßnahmen zu beschließen und in Zusammenarbeit mit Verbänden und Gruppen für deren Durchführung Sorge zu tragen.

In Pastoralräumen mit dem Kooperationsmodell "Pfarrverband 2" gibt es einen gemeinsamen Pfarrgemeinderat für alle Pfarreien des Pfarrverbandes. Darüber hinaus gibt es "Kirchortsräte", die in der Regel ihre Zuständigkeit im Bereich einer Pfarrkirchenstiftung haben. Die Mitglieder der jeweiligen Kirchenverwaltung sind im Kirchortsrat vertreten. Vor bedeutenden Entscheidungen der Kirchenverwaltung ist der Pfarrgemeinderat beziehungsweise der Kirchortsrat rechtzeitig zu informieren und zu hören.

Die Kirchenstiftungen und Kirchenverwaltungen in einem Pfarrverband bilden eine "Arbeitsgemeinschaft" der Kirchenverwaltungen. Diese hat die Aufgabe, den sachlichen, finanziellen und personellen Aufwand für die gemeinsamen Vorhaben im Pfarrverband zu regeln.