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Hellhörig werden gegenüber Grenzverletzungen

Bischöfliches Jugendamt rückt Präventionsarbeit ins Blickfeld / Wer braucht ein Führungszeugnis?

Eichstätt/Pfünz (gg) Bei einer Jugendfreizeit macht ein 15-Jähriger heimlich mit dem Handy ein Foto im Mädchenumkleideraum und schickt es an Freunde. Harmloser Spaß oder ein Fall zum Einschreiten für die Gruppenleiter? Eine 16-jährige Pfadfinderin schwärmt für den Jugendpfarrer und chattet mit ihm fast täglich auf Facebook. Lässt er sich damit auf unzulässige Nähe ein oder pflegt er nur zeitgemäße Kommunikation?

Mit Beispielen wie diesen regte Pastoralreferentin Gabriele Siegert ihre Zuhörer zum Nachdenken und Abwägen an, wo es in der kirchlichen Jugendarbeit gilt, Grenzen zu ziehen. Siegert, die gemeinsam mit Diakon Dr. Peter Nothaft diözesane Ansprechpartnerin für den Bereich Prävention ist, sprach bei einer Konferenz des Bischöflichen Jugendamts in Pfünz vor Jugendreferentinnen- und referenten, Jugendseelsorgern und Verwaltungskräften aus dem ganzen Bistum. Alle Jugendstellen erhielten dabei ein umfangreiches Paket mit Infos, Arbeitshilfen und Gesetzestexten zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt und Grenzverletzungen in der Jugendarbeit.

Noch besser ausbilden

Insgesamt rund 800 junge Leute durchlaufen im Bistum Eichstätt jährlich eine Gruppenleiterausbildung, wie sie die Jugendstellen und die kirchlichen Jugendverbände anbieten. Das Thema Prävention sei seit Jahren Bestandteil der Schulungen, informiert Simone Hoffmann, Bildungsreferentin und stellvertretende Leiterin des Bischöflichen Jugendamts. Mit den neuen Materialien könnten Multiplikatoren noch besser geschult werden. Sensibilisierung für Grenzverletzungen beginne lange bevor ein Übergriff aktenkundig werde. Prävention funktioniere am besten dort, wo Gruppenleiter den respektvollen Umgang der Kinder und Jugendlichen miteinander fördern und vorleben und ihnen Wertschätzung entgegenbringen, wo sie aber auch bei Diskriminierung, Ausgrenzung oder sexistischem Gerede innerhalb der betreffenden Jugendgruppe entschieden einschreiten und Stellung beziehen.

Seit Jahresbeginn bieten die Jugendstellen im Bistum einen neuen Service an, der ebenfalls in Pfünz vorgestellt wurde und über den in diesen Tagen auch alle Pfarrämter schriftlich informiert werden: die Einsichtnahme in Führungszeugnisse von Ehrenamtlichen.

Post von der Kommune

Der Paragraph 72 a des neuen Bundeskinderschutzgesetzes regelt, dass die kommunalen Jugendämter mit den freien Trägern der Jugendhilfe – also auch Pfarreien und Jugendverbände – sogenannte Vereinbarungen schließen sollen. Damit soll erreicht werden, dass durch die Pflicht zum Vorlegen eines erweiterten Führungszeugnisses keine Personen in der Jugendarbeit tätig werden können, die im Bereich sexualisierter Gewalt auffällig geworden ist. Wegen der personenbezogenen sensiblen Daten hat die Diözese die Möglichkeit geschaffen, dass die Verantwortlichen die Führungszeugnisse ihrer Ehrenamtlichen nicht selbst sichten, sondern in der für ihre Pfarrei zuständigen Jugendstelle einsehen lassen. „Wir bitten Sie, entsprechende Schritte einzuleiten, sobald Sie diesbezüglich Post von Ihrem kommunalen Jugendamt erhalten“, heißt es im Schreiben des bischöflichen Jugendamts an die Pfarreien. Einige Kommunen seien bereits auf die Pfarrämter im jeweiligen Einzugsbereich zugekommen, weiß Hoffmann.

Das Bischöfliche Jugendamt informierte auch darüber, welche Ehrenamtlichen überhaupt ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen: Das sind alle, deren Tätigkeiten „in einem pädagogischen oder betreuenden Zusammenhang“ stehen. „Entscheidend hierbei sind Art, Intensität und Dauer des Kontaktes. Alle Tätigkeiten, die keinen betreuenden oder pädagogischen Anteil haben, sind von dieser Gesetzesregelung nicht erfasst (zum Beispiel Kassenwart, Materialwart, reine Vorstandstätigkeit, Ausschank- oder Thekendienst im Jugendtreff, Koch/Köchin in der Ferienfreizeit)“.

Mehr zum Thema Prävention ist auf der Homepage des Bischöflichen Jugendamts nachzulesen unter „http://www.bistum-eichstaett.de/praevention/