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Dienstag der 4. Adventswoche (Heiliger Abend)

24. Dezember 2024

Off vom 24. Dez., 1. Vp vom H der Geburt des Herrn; die Komplet entfällt für jene, die die Vigil und die M in der Heiligen Nacht mitfeiern.

V M am Morgen, Prf Advent V

V M vom Heiligen Abend (vgl. Anmerkung MB II 36 bzw. II [1988] 34 und Hinweise für Weihnachten 1.), Prf Advent V

L: 2 Sam 7,1-5.8b-12.14a.16

Ev: Lk 1,67-79

L1: Jes 62,1-5

APs: Ps 89,20a u. 4–5.16–17.27 u. 29 (R: 2a)

L2: Apg 13,16-17.22-25

Ev: Mt 1,1-25 oder Mt 1,18-25 (Kurzfassung)

 

Dr. Ried Karl, Eichstätt, + 1962, 91 J.

Hirschbeck Kaspar, Neumarkt, + 2020, 92 J.

 

 

Hinweis: Morgen ist die Adveniat-Kollekte.

DIE WEIHNACHTSZEIT

Die Gedächtnisfeier der Geburt des Herrn und seines offenbarenden Erscheinens bildet den besonderen Charakter der Weihnachtszeit. Sie reicht von der ersten Vesper der Geburt des Herrn bis zum Sonntag nach Erscheinung des Herrn einschließlich (KJ 32, 33).

Hinweise für Weihnachten

Die sogenannte Messe am Heiligen Abend, die als Vorabendmesse von Weihnachten im Messbuch unter dem 25. Dezember angegeben ist, kann in vereinfachter Form (in violetter Farbe ohne Gloria, Credo und Einschub im Hochgebet, mit Prf Advent V) am Morgen des 24. Dezember genommen werden, außer der 4. Adventssonntag fällt auf den 24. Dezember. Als Vorabendmesse in feierlicher Form (MB II 38) dürfte sie wohl in unserer Diözese kaum in Frage kommen, weil am Abend des 24. Dezember die Texte von der Heiligen Nacht genommen werden dürfen und sinnvollerweise auch genommen werden.

Wo seelsorgerliche Gründe eine Verlegung der Christmette auf den Heiligen Abend nahelegen, kann die Messe von der Heiligen Nacht schon nach Einbruch der Dunkelheit gefeiert werden. Mit der Teilnahme an dieser Abendmesse ist genauso wie mit der Teilnahme an der Mitternachtsmesse die Feiertagspflicht erfüllt.

Zu den Worten „Et incarnatus est“ - „ hat Fleisch angenommen“ bzw. „empfangen durch den Heiligen Geist“ im Credo knien in den Messen vom H der Geburt des Herrn alle nieder.

Jeder Priester darf heute drei Messen zelebrieren oder konzelebrieren, jedoch nur zur jeweils entsprechenden Zeit: die erste in der Nacht, die zweite am Morgen, die dritte am Tag. Binations- oder Trinationsstipendien müssen nicht abgegeben werden (vgl. Allgem. Römisches Kalendarium).

Die Gläubigen dürfen auch in einer zweiten Messe, die sie mitfeiern, die heilige Kommunion empfangen (CIC c. 913).

Wer an der feierlichen Lesehore und der M in der Heiligen Nacht teilnimmt, braucht die Komplet nicht zu beten.

Die Kinderchristmette sollte nicht dazu führen, dass die nächtliche Christmette an Bedeutung verliert. Man sollte überlegen, ob die Kinderchristmette nicht besser als Wortgottesdienst gefeiert wird. Ältere Leute die daran teilnehmen, könnten ja am Weihnachtstag die heilige Kommunion noch empfangen. Vgl. Zeitschrift Gottesdienst 20. Jg (1986), S. 153f.: Brief von Bischof Wanke von Erfurt. Alle Jahre wieder...

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