Uns ist wichtig, dass Sie Gehör finden und Unterstützung erfahren. Vertrauen in die Kirche und in ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde vielfach enttäuscht und missbraucht. Daher ist uns bewusst, dass es Überwindung kostet, sich erneut an kirchliche Stellen zu wenden. Wir möchten dieser Tatsache mit Respekt, Offenheit und Verlässlichkeit begegnen.
Das Bistum Eichstätt steht für eine klare Haltung: Wir übernehmen Verantwortung für das Leid, das Menschen durch sexualisierte Gewalt erfahren haben, und setzen uns dafür ein, dass solche Erfahrungen nicht verschwiegen, sondern benannt und aufgearbeitet werden.
Prävention, Intervention und Aufarbeitung gehören für uns untrennbar zusammen. Sie sind Ausdruck unseres Auftrags, Menschen zu schützen und das erfahrene Unrecht ernst zu nehmen. Wir wissen, dass jeder Weg anders ist. Manche Betroffene/Opfer möchten reden, andere suchen erst einmal Informationen oder Abstand.
Wenn Sie selbst von sexualisierter Gewalt betroffen sind oder jemanden begleiten, der betroffen ist, möchten wir Ihnen sagen:
Sie sind nicht allein. Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen. Es gibt interne und externe Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die zuhören, die helfen und Sie begleiten.
Nadine Bauer, Interventionsbeauftragte
Die psychosoziale Prozessbegleitung unterstützt Betroffe/Opfer, die besonders schwere Straftaten, wie z.B. sexualisierte Gewalt, erlebt haben. Auch Angehörige von Betroffenen können diese Unterstützung in Anspruch nehmen. Psychosoziale Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter stehen Ihnen vor und während eines Strafverfahrens zur Seite. Sie erklären beispielsweise Abläufe, bereiten auf Termine vor und helfen dabei, Rechte wahrzunehmen und Fragen zu klären.
Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten finden Sie auf der Seite der "WEICHE - Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt"
Betroffene/Opfer von sexualisierter Gewalt haben die Möglichkeit, unterschiedliche interne oder externe Gesprächsmöglichkeiten zu nutzen. Die Kontaktdaten zu den verschiedenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern finden Sie hier.
Betroffene/Opfer von sexualisierter Gewalt haben die Möglichkeit, im Rahmen des Verfahrens zur Anerkennung des Leids eine finanzielle Leistung zu beantragen.
Mit dieser Leistung soll das erlittene Leid anerkannt und die Verantwortung der Kirche deutlich gemacht werden.
Das Verfahren wird von der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen durchgeführt.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zum Ablauf finden Sie hier.
Die Unabhängigen Ansprechpersonen im Bistum Eichstätt sind externe Fachleute und begleiten bei der Prüfung von Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger und Schutzbedürftiger. Sie sind Anlaufstelle für Hilfesuchende und Betroffene und stellen eine unabhängige Aufarbeitung sicher.