Um eine unabhängige, objektive und transparente Aufarbeitung sicherzustellen, hat sich der ehemalige Bischof Gregor Maria Hanke verpflichtet, sexualisierte Gewalt durch eine Unabhängige Aufarbeitungskommission (UAK) untersuchen zu lassen. Daher wurde im Jahr 2021 die Unabhängige Aufarbeitungskommission der Diözese Eichstätt (UAK Eichstätt) als unabhängiges Gremium konstituiert.
Die Grundlage für die Arbeit der UAK bildet die Gemeinsame Erklärung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen sexuellen Kindesmissbrauchs und der Deutschen Bischofskonferenz, die die Standards und Prinzipien für die Aufarbeitung festlegt.
Mit Aufarbeitung erkennen wir geschehenes Unrecht an Betroffenen an, lassen ihnen Gehör, Gerechtigkeit und Unterstützung zukommen und verbessern mit den Erkenntnissen dauerhaft die Fehler in kirchlichen Strukturen. Dazu braucht es den unabhängigen gemeinsamen Blick von außen und den von Betroffenen.
Peter Grimm, Vorsitzender der UAK Eichstätt
Die UAK Eichstätt plant als ihr Aufarbeitungsprojekt für Anfang 2027 die Veröffentlichung einer explorativen Studie. Explorativ bedeutet: erforschend, ohne vorab eine zu prüfende Hypothese aufzustellen; zunächst werden Informationen zu Gegenstand und Umfeld gesammelt. Ziel ist die Aufarbeitung in der Diözese, um den Teufelskreis des Missbrauchs nachhaltig zu unterbrechen und eine belastbare Grundlage für Folgeentscheidungen und Maßnahmenempfehlungen zu schaffen.
Besonderes Anliegen ist eine verständliche Sprache – für die breite Öffentlichkeit und insbesondere Betroffene/Opfer. Inhaltliche Grundlagen sind der Fall FD-04 aus dem ersten Zwischenbericht der UAK Eichstätt, ein ausführliches kirchenrechtliches Gutachten dazu sowie Compliance-Fragestellungen. Die Studie soll aufklären. Sie sensibilisiert, stärkt Prävention, beleuchtet vernachlässigte Bereiche, schafft Strukturtransparenz und ordnet Fehlerquellen ein.
Die Aufarbeitungskommission besteht aus mindestens sieben Mitgliedern, die über die erforderliche persönliche und fachliche Kompetenz verfügen:
a) Maximal drei Mitglieder, inklusive Sprecher des Betroffenenbeirats, sind aus dem Kreis der Betroffenen.
b) Vier Mitglieder sind Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlichen Verwaltung.
c) Ein oder zwei Mitglieder sind Vertreterinnen und Vertreter der Diözese Eichstätt.
Im Einvernehmen mit der Staatsregierung hat Bischof Gregor Maria Hanke folgende Mitglieder berufen:
Vorsitz:
Aus dem Kreis der Betroffenen:
Weitere Mitglieder:
Die Aufarbeitungskommission hat insbesondere folgende Aufgaben:
Weiterführende Informationen und bisher veröffentlichte Berichte finden Sie auf der Homepage der Unabhängigen Aufarbeitungskommission.
Der Betroffenenbeirat hat insbesondere folgende Aufgaben und Möglichkeiten:
Der Betroffenenbeirat strebt an, aus mindestens fünf Personen zu bestehen, die über die erforderliche persönliche und fachliche Kompetenz verfügen und engagiert und konstruktiv [...] mitarbeiten.