Kirchenverwaltung

Damit alles reibungslos läuft

Was ist die Kirchenverwaltung?

Die Kirchenverwaltung ist das gewählte Gremium einer Kirchengemeinde, das die finanziellen und organisatorischen Aufgaben vor Ort verantwortet. Sie sorgt dafür, dass das Vermögen der Gemeinde gut eingesetzt wird, Gebäude wie Kirchen und Kindertagesstätten in Schuss bleiben und die nötigen Rahmenbedingungen für ein lebendiges Gemeindeleben gesichert sind.
In der Kirchenverwaltung arbeiten der Pfarrer als Vorsitzender und mehrere ehrenamtlich Engagierte zusammen. Sie werden für sechs Jahre gewählt und tragen gemeinsam die Verantwortung für wichtige Entscheidungen.

Aufgaben der Kirchenverwaltung

Zu den Aufgaben der Kirchenverwaltung gehört es, das Vermögen der Kirchenstiftung gewissenhaft und sparsam zu verwalten. Sie achtet darauf, dass die örtlichen Bedürfnisse der Gemeinde gut abgedeckt sind und übernimmt alle Aufgaben, die der Kirchenstiftung zusätzlich übertragen werden. Dazu gehören unter anderem die verantwortliche Verwaltung des Stiftungsvermögens sowie die Erstellung des Haushaltsplans und der Jahresrechnung.

Rechtliche Grundlagen

Das Amt der Kirchenverwaltung basiert auf der aktuellen Fassung der Kirchenstiftungsordnung ab Artikel 9. Darin sind u. a. die Struktur, Zuständigkeiten oder die Amtsdauer der Mitglieder/-innen geregelt. Die Neufassung wurde im Pastoralblatt Nr. 7 vom 29. Juli 2024 veröffentlicht.

In der genannten Ausgabe des Pastoralblattes sind auch weitere rechtliche Texte enthalten:

  • 84. Ordnung für kirchliche Stiftungen in den bayerischen (Erz-)Diözesen (KiStiftO)
  • 85. Satzung für die gemeindlichen kirchlichen Steuerverbände in den bayerischen (Erz-)Diözesen (GStVS)
  • 86. Wahlordnung für die Kirchenverwaltungen der gemeindlichen kirchlichen Steuerverbände in den bayerischen (Erz-)Diözesen (GStVWO)
  • 87.  Satzung für die gemeinschaftlichen kirchlichen Steuerverbände in den bayerischen (Erz-)Diözesen (DStVS) 
  • 88. Wahlordnung für die Steuerausschüsse der gemeinschaftlichen kirchlichen Steuerverbände in den bayerischen (Erz-)Diözesen (DStVWO).

Pastoralblatt Nr. 7 vom 29. Juli 2024

Was ist eine Kirchenstiftung?

Die Kirchenstiftung ist eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts und ist der Rechtsträger der Pfarrei. Sie trägt in der Pfarrei die rechtliche Verantwortung und ist damit Vertragspartnerin für alles, was vor Ort geregelt werden muss – zum Beispiel für eine katholische Kindertagesstätte oder einen Friedhof.

Ihr Auftrag ist es, die kirchlichen Aufgaben vor Ort zu ermöglichen: Gottesdienste, Verkündigung, Bildung, Erziehung und Caritas. Dafür besitzt die Kirchenstiftung die kirchlichen Gebäude wie Kirche, Pfarrheim und Pfarrhaus sowie gegebenenfalls weitere Immobilien. Mit diesem Vermögen und den Erträgen daraus werden die Bedürfnisse der Gemeinde finanziert.

Als Arbeitgeberin beschäftigt die Kirchenstiftung die Menschen, die in der Pfarrei arbeiten: etwa Mesnerinnen und Mesner, Hausmeister, Sekretariate, Reinigungskräfte oder Kirchenmusikerinnen und -musiker. Häufig übernimmt sie auch die Trägerschaft einer Kindertagesstätte – inklusive der Verantwortung für die Einrichtung und das pädagogische Personal.

In den meisten Pfarreien der Diözese Eichstätt gibt es für die Pfarr- und Filialkirchen jeweils eine eigene Kirchenstiftung. Erst durch die Kirchenverwaltung – das gewählte Gremium der Pfarrei – wird die Stiftung handlungsfähig. Die Mitglieder der Kirchenverwaltung entscheiden, wie die Mittel eingesetzt werden und schaffen damit die Voraussetzungen für Seelsorge und ein lebendiges Pfarreileben.

Grundlage für alle Aufgaben ist die Ordnung für kirchliche Stiftungen (KiStiftO), die in allen sieben bayerischen (Erz-)Diözesen gilt. Sie regelt unter anderem Rechtsform und Zweck der Kirchenstiftungen, ihre Verwaltung und Haushaltsführung sowie die Stiftungsaufsicht.

Die Kirchenstiftungsordnung (KiStiftO) wurde veröffentlicht im

Pastoralblatt Nr. 7 vom 29. Juli 2024 

Die kirchliche Stiftungsaufsicht

Die Kirchenstiftungen und ihre Gremien handeln nicht völlig frei: Sie stehen unter der Aufsicht der kirchlichen Stiftungsaufsicht, die für die Rechts- und Fachkontrolle aller Kirchenstiftungen zuständig ist. Das bedeutet, dass die Stiftungen ihre Aufgaben zwar eigenverantwortlich wahrnehmen, dies jedoch im Rahmen der Vorgaben und unter Begleitung der Aufsicht geschieht.

Die Stiftungsaufsicht ist beim Bischöflichen Ordinariat angesiedelt, im Fachbereich Stiftungsaufsicht der Abteilung Bau- und Stiftungswesen. Ihre Aufgabe ist es, die Kirchenstiftungen zu beraten, zu unterstützen und zu schützen – gleichzeitig soll sie ihre Entscheidungsfähigkeit und Selbstverantwortung stärken.

IDie Kirchenstiftungsordnung (KiStiftO) wurde veröffentlicht im 

Pastoralblatt Nr. 7 vom 29. Juli 2024 

Damit die Gremien ihre Aufgaben gut bewältigen können, unterstützt das Bistum Eichstätt sie durch acht Verwaltungskoordinatorinnen und -koordinatoren – jeweils eine Ansprechperson pro Dekanat.

Ansprechperson


	Bild von 
	Hans-Peter Kraus
Hans-Peter Kraus Fachbereichsleiter Stiftungsberatung/Verwaltungskoordination 08421 50792 stiftungsberatung@bistum-eichstaett.de Leonrodplatz 4, 85072 Eichstätt