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Geplante Aufwendungen und Investitionen für Verwaltung 2022

Die Diözesanverwaltung unterstützt die Seelsorge im Bistum Eichstätt. 19,9 Millionen Euro sind dafür an Personalkosten im Bischöflichen Ordinariat vorgesehen und damit knapp 24 Prozent der gesamten Personalausgaben. Dazu zählen zum Beispiel das Generalvikariat, die Personalverwaltung oder die Diözesanbuchhaltung.

Für Materialien oder Waren für den Arbeitsalltag und für sonstige Aufwendungen plant die Diözese 6,4 Millionen Euro ein. Rund 12,8 Millionen Euro sind für Beratung in Sachen IT, Recht oder andere fachliche Expertise sowie weitere Dienstleistungen vorgesehen. Etwa 4,6 Millionen Euro sind für Mieten, Pachten und Versicherungen reserviert. 5,5 Millionen Euro sollen in die Wartung von beispielsweise Gebäuden und technischen Anlagen fließen.

Das Ordinariat hat im vergangenen Jahr begonnen, sich neu aufzustellen, um die Pfarreien und die Pastoral besser zu unterstützen. "In den kommenden Jahren müssen wir unsere gesamten Personalstrukturen überprüfen und vorausschauend planen, wie wir diese Kosten mit Blick auf unsere Kernaufgaben und im Sinne unserer Mitarbeitenden senken können", sagt Amtschef Schäfers zum insgesamt umfangreichsten Posten der Ausgaben.

Kirchenfinanzierung: Fragen und Antworten

Was ist die Kirchensteuer? Was versteht man unter Staatsleistungen? Wie finanziert sich die Kirche? Was leisten Caritas und Ehrenamt? Viele Fragen werden zur Kirchenfinanzierung gestellt. Antworten auf den Seiten der Deutschen Bischofskonferenz.

„Kirchensteuer auf Kapitalertragssteuer“

Das Erhebungsverfahren ab 1. Januar 2015 verständlich erklärt.
Es wird keine neue Kirchensteuer eingeführt und keine bestehende Kirchensteuer erhöht. Es ändert sich lediglich das Verfahren, in dem die bereits zuvor in gleicher Höhe bestehende Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer erhoben wird.
Faltblatt der Deutschen Bischofskonferenz

Häufig gestellte Fragen zur Kirchensteuer auf Kapitalertragssteuer

Diözesane Finanzgremien

Über den Haushalt des Bistums entscheidet der Diözesansteuerausschuss und der Diözesanvermögensverwaltungsrat. Die Gremien müssen auch dem Jahresabschluss der Diözese zustimmen.

Mehr zum Diözesansteuerausschuss

Mehr zum Diözesanvermögensverwaltungsrat