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Geplante Aufwendungen für Pastoral und kirchliches Leben 2022

Einen großen Teil seines Haushalts reserviert die Diözese für die Pastoral. Rund die Hälfte des größten Ausgabenpostens von 94,1 Millionen Euro an Personalkosten sieht die Diözese für die pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor. Damit investiert das Bistum in seelsorgliches Personal in den Pfarreien, aber auch Priester und Laien in der kategorialen Seelsorge. Dazu zählen beispielsweise die Klinik- oder Notfallseelsorge, genauso wie die Pastoral für Kinder, Jugendliche, Familien oder für Menschen mit Behinderung. Auch bei den Zuschüssen, die die Diözese vergibt, stehen die Pfarreien im Vordergrund. Mit 50,2 Millionen Euro ist dieser Posten der zweitgrößte im Haushalt 2022. 8,8 Millionen Euro reserviert das Bistum für die Finanzierung der Pfarreien vor Ort. Trotz des Baustopps seit 2021 sind für die Kirchenstiftungen Bauzuschüsse mit einem Volumen von rund 3,5 Millionen Euro vorgesehen. Im Zuge des Baustopps wird die Diözese bis Ende 2024 nur noch in Ausnahmefällen Bauanträge genehmigen, die beispielsweise Sicherheits- oder Brandschutzmaßnahmen betreffen. Mit der Erarbeitung von Pastoral- und Immobilienkonzepten in allen Pastoralräumen setzt hier der Strategieprozess an, um die pastorale Ausrichtung mit der Infrastruktur zu verzahnen. "Wir wollen als Kirche weiterhin sinnvoll in der Zukunft wirken können. Dazu bedarf es Anpassungen in der Immobilienstruktur, die zu groß geworden ist. Diese sind sicher schmerzhaft, aber notwendig, um die Pastoral sicherstellen zu können", erklärt Generalvikar P. Michael Huber.

Kirchenfinanzierung: Fragen und Antworten

Was ist die Kirchensteuer? Was versteht man unter Staatsleistungen? Wie finanziert sich die Kirche? Was leisten Caritas und Ehrenamt? Viele Fragen werden zur Kirchenfinanzierung gestellt. Antworten auf den Seiten der Deutschen Bischofskonferenz.

„Kirchensteuer auf Kapitalertragssteuer“

Das Erhebungsverfahren ab 1. Januar 2015 verständlich erklärt.
Es wird keine neue Kirchensteuer eingeführt und keine bestehende Kirchensteuer erhöht. Es ändert sich lediglich das Verfahren, in dem die bereits zuvor in gleicher Höhe bestehende Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer erhoben wird.
Faltblatt der Deutschen Bischofskonferenz

Häufig gestellte Fragen zur Kirchensteuer auf Kapitalertragssteuer

Diözesane Finanzgremien

Über den Haushalt des Bistums entscheidet der Diözesansteuerausschuss und der Diözesanvermögensverwaltungsrat. Die Gremien müssen auch dem Jahresabschluss der Diözese zustimmen.

Mehr zum Diözesansteuerausschuss

Mehr zum Diözesanvermögensverwaltungsrat