In der katholischen Kirche sind alle Getauften und Gefirmten Teil des „allgemeinen Priestertums“. Das heißt: Jeder Christ hat eine Verbindung mit Jesus und ist eingeladen, Gott zu dienen.
Darüberhinaus gibt es noch das besondere Weihepriestertum. Das sind Geistliche, die durch die besondere Weihe befähigt werden, "in persona Christi" zu handeln. Durch die Weihe bekommen sie die Vollmacht, im Namen Christi zu handeln. So können sie den Menschen zeigen, dass Gott ihnen nahe ist.
Der Priester ist also ein Geistlicher, der befähigt ist mit Vollmacht und im Namen Christi zu handeln. Er leitet beispielsweise die Heilige Messe, also die Eucharistiefeier. Dort wird die Nähe Gottes besonders erfahrbar.
Der Priester spendet außerdem die Sakramente, die besonderen Zeichen der Gnade und Liebe Gottes für die Menschen.
Priester begegnen den Gläubigen häufig mit unterschiedlichen Amts- und Dienstbezeichnungen, aber auch Ehrentiteln. Manche entspringen dem Volksmund, andere sind regional gebräuchliche Bezeichnungen, die sich in unterschiedlichen Gegenden verschieden entwickelt haben. Darüberhinaus gibt es eine Reihe von veralteten Bezeichnungen, die zwar noch auftauchen, aber offiziell nicht mehr verwendet werden.
Jeder, der die Priesterweihe empfangen hat, ist ein Priester, egal welche Funktion er später ausübt. Jeder Kaplan, Pfarrer, Bischof ist Priester, auch der Papst. Man wird Priester durch die Weihe und bleibt das bis zum Tod.
Ein Pfarrer wird vom Bischof in einer Pfarrei eingesetzt (installiert). Er leitet die Pfarrei, ist für die seelsorgliche Betreuung und in der Regel auch die Verwaltung der weltlichen Angelegenheiten der Pfarrei verantwortlich. Ein Pfarrer hat eine sehr starke Position und kann auch nicht durch den Bischof gegen seinen Willen versetzt werden, von Ausnahmen abgesehen. In manchen Gebieten existiert auch die Bezeichnung “Stadtpfarrer”. Das ist jedoch keine amtliche Bezeichnung sondern lediglich eine Bezeichnung, die vom Volksmund dem Pfarrer einer “Stadtpfarrei”, also einer in einer Stadt gelegenen Pfarrei, verliehen wird.
Darüberhinaus existiert die Bezeichnung “Pfarrer” auch als persönlicher Titel für einen Priester, der einem Pfarrer gleichgestellt ist, jedoch keine Gemeinde betreut, sondern z.B. in einer besonderen Aufgabe tätig ist.
Ein Pfarradministrator ist ein Priester, der vorübergehend mit der Leitung einer Pfarrei betraut wird, wenn die Pfarrstelle vakant ist oder der eigentliche Pfarrer an der Ausübung seines Amtes gehindert ist (etwa durch längere Krankheit). Er wird vom Bischof eingesetzt und übernimmt kommissarisch die Aufgaben des Pfarrers. Dabei besitzt ein Pfarradministrator grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Pfarrer, wobei ihm bestimmte Handlungen untersagt sind, um die Rechte des Pfarrers und das Pfarrvermögen zu schützen. Im Unterschied zum Pfarrer, der "Beständigkeit im Amt" besitzen soll und auf unbegrenzte Zeit ernannt wird, ist der Pfarradministrator eine zeitlich befristete Vertretung, die die Leitung und seelsorgerischen Aufgaben der Gemeinde sicherstellt, bis eine dauerhafte Besetzung erfolgt.
Da ein Pfarrer nur durch einen Bischof ernannt werden kann, ist es nicht möglich, während der Sedisvakanz des bischöflichen Stuhles, freiwerdende Pfarrstellen mit einem Pfarrer zu besetzen. Daher werden in dieser Zeit vom Diözesadministrator keine Pfarrer ernannt, sondern ausschließlich Pfarradministratoren.
Ein Pfarradministrator wird manchmal auch als Pfarrprovisor oder Pfarrverweser bezeichnet.
In den Gemeinden gibt es häufig weitere Priester, die je nach Aufgabenbeschreibung eigene Titel führen. Ein Pfarrvikar ist der rechtliche Stellvertreter des Pfarrers. Früher gab es noch den Kooperator, der - wie der Name schon sagt - dem Pfarrer zuarbeiten soll. Ein Benefiziat hat ein ganz eng umrissenes Aufgabengebiet, das häufig von Priestern wahrgenommen wird, die bereits im Ruhestand sind und daneben noch etwas in der Seelsorge mithelfen wollen und können.
In Deutschland wird oft für die Hilfspriester eines Pfarrers allgemein der Begriff Kaplan verwendet. Der Begriff stammt vom lateinischen "capellanus", was ursprünglich einen Geistlichen bezeichnete, der eine Kapelle betreut. Im Bistum Eichstätt werden Priester in den ersten Jahren nach ihrer Priesterweihe zu Kaplänen ernannt. Sie sind während ihrer Ausbildungsphase einem Pfarrer unterstellt und tragen noch keine Eigenverantwortung für eine Pfarrei.
Kirchenrechtlich meint die Bezeichnung “Kaplan” eigentlich einen Geistlichen in besonderen Diensten: in Krankenhäusern, Gefängnissen, der Militärseelsorge oder an Universitäten.
Ein Dekan (in anderen Bistümern auch Dechant genannt) ist der Leiter eines Dekanats, das mehrere benachbarte Pfarreien umfasst. Der Begriff stammt vom lateinischen "decanus" für „Zehner“ und bezeichnet ursprünglich den Leiter einer Gruppe von etwa zehn Pfarreien. Der Dekan wird von den Priestern seines Dekanats gewählt und vom Diözesanbischof ernannt.
Der Dekan vertritt den Bischof gegenüber den Geistlichen und pastoralen Mitarbeitern im Dekanat, lädt zu regelmäßigen Treffen wie Pastoralkonferenzen ein, vermittelt bei Konflikten und übernimmt gegebenenfalls Verwaltungsaufgaben, etwa bei Vertretungen erkrankter Pfarrer.
Der Dekan ist somit eine wichtige Führungsperson auf mittlerer Verwaltungsebene der Diözese, die als Bindeglied zwischen Bischof und Pfarreien fungiert und die Zusammenarbeit im pastoralen Handeln fördert.
Als Kirchenrektor wird im heutigen Sprachgebrauch ein Priester bezeichnet, der als leitender Geistlicher an einer Kirche tätig ist, die selbst keine Pfarrkirche ist, beispielsweise einer Wallfahrtskirche.
Pastor ist der lateinische Begriff für „Hirte“. Die Bezeichnung wird vor allem in evangelischen Kirchen in Norddeutschland als Bezeichnung für den Gemeindeleiter bzw. Geistlichen verwendet. Im katholischen Sprachgebrauch war „Pastor“ früher gebräuchlich und wird manchmal noch als Ehrentitel oder für Priester ohne Pfarrei verwendet. Im Bistum Eichstätt ist die Bezeichnung allerdings nicht üblich.
Als Pater wird in der Regel ein Priester bezeichnet, der einer Ordensgemeinschaft oder einem Kloster angehört. Männer, die zwar in einem Orden sind, jedoch nicht zum Priester geweiht wurden, werden in der Regel als Bruder oder Frater bezeichnet. Einzelne Ordensgemeinschaften kennen andere Begriffe, so ist es etwa bei franziskanischen Ordensgemeinschaften üblich, auch Priester als Frater oder Bruder zu bezeichnen. Ein Mönch hingegen ist ein Angehöriger einer klösterlichen Ordensgemeinschaft. Er kann Priester sein, muss das aber nicht.
Im Domkapitel gibt es weitere Bezeichnungen für Priester. Domdekan und Dompropst sind die beiden sogenannten Dignitäre, die dem Domkapitel vorstehen. Der Dompropst vertritt das Kapitel nach außen und hat den Ehrenvorrang. Der Domdekan leitet die Sitzungen. Die Domkapitulare sind stimmberechtigte Mitglieder des Domkapitels. Domvikare gehören zwar auch zum Domkapitel, nehmen aber nicht an den Sitzungen teil und haben kein Stimmrecht. Die Mitglieder des Domkapitels sind in der Regel noch anderweitig tätig, häufig in Leitungspositionen der Diözese, aber auch als Pfarrer oder Dekane.
Neben den funktionalen Bezeichnungen gibt es verschiedene Ehrentitel für Priester, die auf Vorschlag des Bischofs durch den Papst vergeben werden und keine funktionale Leitungsaufgabe darstellen. Die wichtigsten Ehrentitel sind:
Daneben gibt es bischöfliche Ehrentitel ohne besondere Funktionen, wie den Geistlichen Rat, die eher auf diözesaner Ebene vergeben werden.
Im Bistum Eichstätt werden die genannten Ehrentitel nicht mehr vergeben. Allerdings gibt es auch hier Priester, die aufgrund einer Tätigkeit außerhalb der Diözese einen Ehrentitel bekommen haben und diesen weiterhin tragen.