Diakone

Diener, Helfer und Bote

Der Diakon gehört als Geistlicher zum Klerus der Diözese. Es gibt Diakone als "Durchgangsstufe" zur Priesterweihe sowie als „Ständige Diakone“, die das Amt dauerhaft (oft neben dem Beruf) ausüben und auch verheiratet sein dürfen.

Diakone unterstützen Priester und Bischöfe besonders in der Liturgie, verkündigen das Evangelium und können taufen, Trauungen sowie Beerdigungen leiten. Sie engagieren sich in der Seelsorge, begleiten Bedürftige, Kinder, Jugendliche, Kranke und Menschen in Not und koordinieren soziale Projekte und caritative Dienste der Gemeinde.

Die Bezeichnung „Diakon“ stammt aus dem Altgriechischen diákonos und bedeutet „Diener“, „Helfer“ oder „Bote“. Das Amt des Diakons ist schon seit der frühesten Zeit der Kirchengeschichte, erwa in der Apostelgeschichte bezeugt. Der Begriff betont den Dienstcharakter und die tätige Nächstenliebe als wesentliche Aufgaben des Diakons, sowohl für die Gemeinde als auch für Bedürftige.

Der Diakonat ist also ein eigenständiges Amt mit starkem Dienst- und Gemeindebezug und eine wichtige Ergänzung des priesterlichen und bischöflichen Dienstes in der katholischen Kirche.

Während der Ausbildung werden Priesteramtskandidaten im Bistum Eichstätt meist im Jahr vor der Priesterweihe zu Diakonen geweiht. Sie sind in der Regel bereits ein Jahr lang in einer Pfarrgemeinde des Bistums als Pastoralpraktikanten tätig. Nach der Diakonenweihe versehen sie in dieser Pfarrei dann den Dienst als Diakon.

Bei dem Weihegottesdienst legen die Weihekandidaten mehrere Versprechen ab: So geloben sie, den Glauben gemäß dem Evangelium und der Überlieferung der Kirche zu verkünden. Außerdem versprechen sie, ehelos zu leben, das Stundengebet zu verrichten, den Armen, Kranken, Heimatlosen und Notleidenden zu helfen sowie das Leben nach dem Vorbild Christi zu gestalten. Darauf folgte noch das Versprechen des Gehorsams gegenüber dem Bischof.

Die Weihe zu ständigen Diakonen, bei denen keine spätere Priesterweihe vorgesehen ist, unterscheidet sich von der Weihe der Priesteramtskandidaten nicht, mit einer Ausnahme: Zur Weihe sind auch verheiratete Männer zugelassen. In diesem Fall fällt das Versprechen der Ehelosigkeit weg.

Ständige Diakone versehen ihren Dienst entweder hauptberuflich oder neben ihrem Zivilberuf ehrenamtlich.