Die Krankensalbung ist grundgelegt in der Hl. Schrift, im Jakobusbrief: „Ist einer von euch krank? Dann rufe er die Ältesten der Gemeinde zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihm im Namen des Herrn mit Öl salben. Das gläubige Gebet wird den Kranken retten, und der Herr wird ihn aufrichten; wenn er Sünden begangen hat, werden sie ihm vergeben.“ (Jak 5,14f)
Oft hört man den Begriff „Letzte Ölung“ für das Sakrament der Krankensalbung. Dieser Begriff ist irreführend und falsch und wird deshalb nicht mehr verwendet, denn die Krankensalbung ist weder ein Sterbesakrament noch bedeutet sie “das Ende”. Im Gegenteil: Es ist eine Aufrichtung für Kranke und kann durchaus mehrfach empfangen werden, etwa nach Genesung und erneuter Erkrankung.
Wer die Krankensalbung selbst empfangen oder für einen erkrankten Angehörigen oder Freund – dessen Wunsch gemäß - erbitten will, wendet sich an den Ortspfarrer (Pfarreiensuche), den Krankenhausseelsorger oder einen anderen Priester des Vertrauens. Kann der Kranke sich nicht mehr äußern, sollten die Angehörigen seinem vermutlichen Wunsch gemäß um das Sakrament für ihn bitten.
Stationsschwestern und Ärzten ist es aufgrund ihrer Schweigepflicht an sich nicht erlaubt, selber den Priester zu rufen, so dass es wichtig ist, dass der Kranke oder seine Angehörigen die Erlaubnis dazu geben. Es kann daher nützlich sein, einen entsprechenden schriftlichen Vermerk am Ausweis oder Notizbuch zu tragen („Bei Todesgefahr bitte einen katholischen Priester rufen“ oder ähnlich).
Einen festen Termin für die Spendung des Sakramentes gibt es nicht, weil sie auf den Wunsch des Patienten erfolgt; in vielen Kliniken oder Heimen werden aber regelmäßige Gottesdienste angeboten, in denen die Krankensalbung von denen empfangen werden kann, bei denen die Voraussetzung zur Spendung des Sakramentes vorliegen.
Wenn es möglich ist, sollte das Krankenzimmer zur Feier der Krankensalbung etwas hergerichtet werden, was aber von den Umständen abhängt. So können auf einem Tisch ein Kreuz, eine oder mehrere Kerzen, Weihwasser und etwas Watte bereit gestellt werden. Es ist schön, wenn Angehörige, Freunde oder Nachbarn der Salbung beiwohnen.
Voraussetzungen für den Empfang des Sakramentes
Der Kranke, der die Krankensalbung empfangen will, muss das Geschehen verstehen können, was insbesondere in der Frage der Spendung des Sakramentes an Kinder von Bedeutung ist. Ist die Lage zweifelhaft, wird das Sakrament gespendet. Bewusstlosen kann das Sakrament gespendet werden, wenn aus ihrem Leben als gläubige Christen geschlossen werden kann, dass sie das Sakrament erbitten würden.
Verstorbenen darf die Krankensalbung nicht gespendet werden, ist die Lage bezüglich des Eintritts des Todes jedoch nicht eindeutig, wird das Sakrament gespendet. Ist der Kranke schon tot, spricht man die „Gebete nach dem Verscheiden“. Es gibt die Auffassung, dass der klinische Tod nicht direkt mit dem „moralischen“ Tod (der Ablösung der Seele aus dem Körper) einhergeht, die Krankensalbung also auch noch kurz nach dem klinischen Tod bedingungsweise gespendet werden kann.
Die Krankensalbung wird nach dem Jakobusbrief (Jak 5) durch den Priester vollzogen. Er handelt an der Stelle Christi und für die ganze Kirche, deren Zuwendung er dem Kranken hier sakramental vermittelt. Die Vollmacht des Priesters ist auch für die sündenvergebende Wirkung der Krankensalbung notwendig.
In der Regel spendet der zuständige Ortspfarrer das Sakrament, kann die Erlaubnis des Bischofs angenommen werden, dürfen es auch andere Priester spenden. Im Notfall darf und soll jeder Priester die Krankensalbung spenden.
Der angemessene Augenblick zum Empfang der Krankensalbung ist gegeben, wenn der Gläubige beginnt, wegen Krankheit oder Altersschwäche in Lebensgefahr zu geraten. Es muss also keine unmittelbare oder direkte Lebensgefahr bestehen. Im Krankheitsverlauf kann das Sakrament wiederholt werden, wenn sich der Zustand des Kranken verschlimmert. Ebenso kann das Sakrament vor einer Operation im Rahmen einer schwerwiegenden Krankheit gespendet werden oder (unter Umständen nach Genesung) bei einer neuen Krankheit. Die Krankensalbung kann auch bei psychischen Krankheiten gespendet werden.
Es besteht kein Grund, die Krankensalbung immer weiter aufzuschieben, etwa bis in die Todesstunde (obwohl sie auch dann gespendet werden kann), denn sie ist im Kern ein Sakrament der Kranken, nicht der Sterbenden; Sterbesakrament ist die Eucharistie. Daher ist ihre Spendung grundsätzlich auch weder für den Kranken, noch für Angehörige oder Außenstehende ein Anzeichen des baldigen Todes und somit auch kein Grund zur dahingehenden Beunruhigung.
Meist wird die Krankensalbung in einem Zimmer des Kranken, dort wo er sich befindet (daheim, Krankenhaus …) gespendet. Wird die Krankensalbung in einer gemeinsamen Feier empfangen, geschieht dies in der Regel in einer Kirche oder Kapelle.
Bei gewöhnlichen Erkrankungen tritt der Krankensegen an die Stelle der Krankensalbung.
Der Kern des liturgischen Ablaufs der Krankensalbung ist die Handauflegung des spendenden Priesters und die folgende Salbung der Stirn und der Hände des Kranken. Die deutenden Worte, die der Spender bei der Salbung spricht, lauten: "Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen Erbarmen, er stehe dir bei mit der Kraft des Heiligen Geistes."
Die Krankensalbung ist eine eigene gottesdienstliche Form, die detailliert hier angeführt wird. Sollte der Gesundheitszustand des Kranken sehr schlecht sein, kann von dieser Form abgewichen und der Ablauf gekürzt werden.
Die folgende Übersicht zeigt den Ablauf der Liturgie. Wenn der Kranke zu beichten wünscht, findet die Beichte nach Möglichkeit vor dem Beginn der Feier statt. Ist der Kranke nicht mehr in der Lage zu beichten, nimmt die Krankensalbung seine Sünden hinweg.
Die Feier beginnt mit der Eröffnung:
Es folgt der Wortgottesdienst, der aus einer Lesung besteht und durch einen Psalmgesang oder eine Auslegung erweitert werden kann.
Es schließt sich die Feier der Salbung an. Sie besteht aus:
Falls der Kranke dies wünscht, folgt nun die Krankenkommunion, in jedem Fall endet die Feier mit dem Segen des Priesters. In ähnlicher Form kann die Krankensalbung auch im Rahmen einer religiösen Zusammenkunft mehreren Kranken gespendet werden.
Wird die Krankensalbung im Rahmen der Hl. Messe gespendet, erfolgt sie vor den Fürbitten, nach denen sich die Eucharistiefeier anschließt.
Die Handauflegung ist in der Hl.Schrift besonders eine Geste des Segnens, sie besagt im Kontext der Krankensalbung auch Zuwendung, Stärkung und Kräftigung.
Das bei der Salbung verwendete Öl ist von seiner Natur her reines Olivenöl. Seine heilende Wirkung bei körperlichen Wunden verweist auf die geistliche Wirkung des Sakraments. Das Öl wird am Gründonnerstag vom Bischof geweiht und dann in die Pfarreien gebracht. Notfalls kann der Priester, der die Krankensalbung vollzieht, das Öl selbst weihen.