Die Krankensalbung ist eine eigene gottesdienstliche Form, die detailliert hier angeführt wird. Sollte der Gesundheitszustand des Kranken sehr schlecht sein, kann von dieser Form abgewichen und der Ablauf gekürzt werden.
Die folgende Übersicht zeigt den Ablauf der Liturgie. Wenn der Kranke zu beichten wünscht, findet die Beichte nach Möglichkeit vor dem Beginn der Feier statt. Ist der Kranke nicht mehr in der Lage zu beichten, nimmt die Krankensalbung seine Sünden hinweg.
Die Feier beginnt mit der Eröffnung:
Es folgt der Wortgottesdienst, der aus einer Lesung besteht und durch einen Psalmgesang oder eine Auslegung erweitert werden kann.
Es schließt sich die Feier der Salbung an. Sie besteht aus:
Falls der Kranke dies wünscht, folgt nun die Krankenkommunion, in jedem Fall endet die Feier mit dem Segen des Priesters. In ähnlicher Form kann die Krankensalbung auch im Rahmen einer religiösen Zusammenkunft mehreren Kranken gespendet werden.
Wird die Krankensalbung im Rahmen der Hl. Messe gespendet, erfolgt sie vor den Fürbitten, nach denen sich die Eucharistiefeier anschließt.
Die Handauflegung ist in der Hl.Schrift besonders eine Geste des Segnens, sie besagt im Kontext der Krankensalbung auch Zuwendung, Stärkung und Kräftigung.
Das bei der Salbung verwendete Öl ist von seiner Natur her reines Olivenöl. Seine heilende Wirkung bei körperlichen Wunden verweist auf die geistliche Wirkung des Sakraments. Das Öl wird am Gründonnerstag vom Bischof geweiht und dann in die Pfarreien gebracht. Notfalls kann der Priester, der die Krankensalbung vollzieht, das Öl selbst weihen.