Häufige Fragen - FAQ

Alles rund um die Eheschließung

Die drei Großbuchstaben F A Q werden von kleinen Männchen gehalten. Symbolbild für häufig gestellte Fragen.

Wo kann eine kirchliche Trauung stattfinden?

In der Regel ist die Pfarrkirche des Brautpaares (oder eines der Brautleute) der naheliegenste Ort für die Eheschließung, denn diese ist ein Akt, der vor der kirchlichen Öffentlichkeit geschieht. Es bietet sich daher an, nicht an einem Ort zu heiraten, an dem man vollkommen fremd ist. Die Trauung kann aber auch an einem anderen Ort oder auch in einem anderen Land stattfinden. Auch in diesem Fall ist es jedoch notwendig, sich zuerst an das Pfarramt des eigenen Wohnsitzes wenden.

Wann kann eine Trauung stattfinden?

Da es keine festen Trauungstermine gibt, kann der Termin mit dem Pfarrer im Rahmen der örtlichen Gepflogenheiten frei abgesprochen werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass an Hochfesten (Ostern, Weihnachten, Pfingsten und andere), in der Karwoche und an Allerseelen keine Trauungen stattfinden. Trauungen in der Fasten- und Adventszeit sind darüber hinaus eher unüblich.

Wer spendet das Ehesakrament?

Spender des Ehesakramentes sind die Brautleute selbst! Der Bräutigam spendet es seiner Braut und umgekehrt. 

Das ganze findet in der Gemeinschaft der Kirche statt unter aktiver Assistenz des Priesters (oder Diakons). Der Geistliche assistiert hierbei als Vertreter der Kirche und bestätigt den Ehebund.

Kann ich ökumenisch heiraten?

Auch wenn landläufig häufig davon gesprochen wird: Eine ökumenische Trauung gibt es nicht!

Die Trauung findet im Rahmen eines Gottesdienstes statt. Wenn beide Partner katholisch sind, ist das häufig eine heilige Messe. Wenn ein Partner einer anderen Konfession angehört, ist das meistens ein ökumenischer Wortgottesdienst.

Die Trauung selbst findet entweder in der katholischen Form, oder in der Form der anderen Konfession, beispielsweise der evangelischen Form statt. In beiden Fällen kann der Geistliche der jeweils anderen Konfession beteiligt sein.

Wenn ein Partner des Brautpaares evangelisch, der andere katholisch ist, ist es grundsätzlich möglich, dass bei der Hochzeitsfeier Seelsorger beider Konfessionen mitwirken. Allerdings muss das Paar sich entscheiden, ob es in der evangelischen Kirche nach deren Ritus (und mit Beteiligung des katholischen Geistlichen) oder in der katholischen Kirche entsprechend ihrer Liturgie (mit Beteiligung des evangelischen Pfarrers/Pfarrerin) heiraten möchten.

Findet die Hochzeit in einer evangelische Kirche statt, braucht der katholische Partner eine „Dispens”, das ist eine Freistellung von der katholischen Eheschließungsform, die beim zuständigen katholischen Pfarramt beantragt werden kann.

Bei einer konfessionsverschiedenen Ehe verspricht der katholische Partner außerdem, dass er seinem Glauben treu bleiben und sich für die katholische Taufe und Erziehung der Kinder einsetzen will.

Muss man getauft sein, um zu heiraten?

Voraussetzung für eine sakramentale Eheschließung ist die Taufe beider Partner. Eine katholische, nichtsakramentale Eheschließung ist dennoch möglich. Gebete und Texte nehmen hierbei auf den ungetauften Partner Rücksicht. Allerdings muss das katholische Eheverständnis gewahrt bleiben. Ein ausführliches Vorgespräch ist hier sehr sinnvoll. Bei den Texten und Gebeten der kirchlichen Trauung wird unterschieden, ob der katholische Partner einen Partner heiratet, der zwar nicht getauft ist, aber an Gott glaubt (in der Regel also einen Angehörigen einer anderen Religionsgemeinschaft), oder ob der Partner nicht an Gott glaubt. 
 

Muss man gefirmt sein, um kirchlich heiraten zu können?

Wer das Sakrament der Ehe empfangen will, sollte laut Kirchenrecht gefirmt sein, da die Firmung zur Eingliederung in die Kirche gehört und das Ehesakrament auf dieser Eingliederung in die Kirche aufbaut. Dies ist aber keine zwingende Vorgabe. In Deutschland ist es durchaus möglich, kirchlich zu heiraten, ohne gefirmt zu sein. Bei der Ehevorbereitung wird der Priester oder Diakon das Thema Firmung ggf. anschneiden und auf ihren besonderen Wert verweisen. Eine Firmung ist (nach entsprechender Vorbereitung) jederzeit möglich, so dass ein nicht gefirmter Erwachsener die Firmung auch später empfangen kann.

Was ist, wenn ein Partner schon einmal verheiratet war?

Nach katholischem Verständnis ist die Ehe genauso unauflöslich wie die Treue Gottes zu den Menschen. Daher kann die Kirche der Auflösung einer Ehe und einer neuen Eheschließung nicht zustimmen. Eine kirchliche Scheidung gibt es nicht und somit auch keine neue Eheschliessung. Eine gültig geschlossene Ehe ist unauflöslich.

Allerdings steckt in diesem Satz auch die Möglichkeit, dass eine Vorehe nicht gültig geschlossen sein könnte. Das kann geprüft werden. Der hohe Wert der Ehe macht hierzu ein sorgfältiges Verfahren nötig, das durchschnittlich etwa eineinhalb Jahre dauert. Erste Informationen hierzu gibt der Seelsorger vor Ort, das Verfahren führt das Kirchengericht des Bistums, das Offizialat, durch. Auch hier kann man sich informieren.

Das gilt natürlich nicht, wenn der frühere Partner bereits verstorben ist. Der Tod eines der Ehegatten löst die Ehe automatisch auf.

Müssen wir standesamtlich verheiratet sein, um kirchlich heiraten zu können?

Die “Zwangszivilehe” wie diese Situation gerne genannt wurde, gibt es nicht mehr. Seit dem 1. Januar 2009 besteht das Verbot einer kirchlichen Trauung ohne vorherige standesamtliche Eheschließung nicht mehr. 

Voraussetzung ist, dass eine standesamtliche Eheschließung für die Brautleute unzumutbar. In diesem Fall muss eine Erlaubnis des Bischofs eingeholt werden. Außerdem muss bestätigt werden, dass den beiden Partner bewusst ist, dass eine kirchliche Hochzeit keine rechtlichen Folgen im staatlichen Bereich hat. Vor dem staatlichen Gesetz gelten die kirchlichen Eheleute bei fehlender Zivilehe weiterhin in jeder Hinsicht als unverheiratet (auch bezüglich Unterhalt, Erb- und Steuerrecht, Namensrecht, Rentenansprüche und anderes mehr). Die Partner müssen sich deshalb verpflichten, ihre aus der kirchlichen Hochzeit resultierenden Pflichten – trotz fehlender staatlicher Bindung - treu zu erfüllen.

Findet die Trauung in einer Heiligen Messe statt oder in einem Wortgottesdienst?

Das kommt darauf an: Wenn beide Partner katholisch sind, dann empfiehlt sich, die Trauung innerhalb einer heiligen Messe.  In allen anderen Fällen wird man einen Wortgottesdienst feiern.