Fragen zu Buße und Beichte

Antworten auf häufige Fragen

Die drei Großbuchstaben F A Q werden von kleinen Männchen gehalten. Symbolbild für häufig gestellte Fragen.

Fragen rund um Bußsakrament und Beichte

Was ist zu beichten? - Leichte Sünde? Schwere Sünde? Todsünde?

Unter „leichten“, „lässlichen“ oder „alltäglichen Sünden“ versteht man ein Zurückbleiben hinter der Vollkommenheit, zu der jeder Christ berufen ist. Es ist empfohlen, auch die lässlichen Sünden zu beichten, es ist aber nicht verpflichtend. Auch andere Formen der Buße (etwa die Teilnahme an der Hl. Messe oder einem Bußgottesdienst, geistliche Übungen, Bußgebet und vergleichbares) können von lässlichen Sünden befreien.
Um „schwere“ oder „Todsünden“ handelt es sich, wenn eine grundlegende Verweigerung gegenüber dem Willen Gottes vorliegt. Zur schweren Sünde gehören drei Momente: eine schwerwiegende Sache, klare Erkenntnis und freie Zustimmung. Eine schwere Sünde kann nur durch die sakramentale Einzelbeichte getilgt werden.

Das Beichtgeheimnis

Der Priester ist zur völligen Geheimhaltung dessen verpflichtet, was ihm in der Beichte bekannt wird. Davon gibt es keine Ausnahme. Der Priester darf auch mit dem Beichtenden selbst außerhalb der Beichte nur über Inhalte des Beichtgespräches sprechen, wenn der Empfänger des Bußsakramentes das ausdrücklich wünscht. Auch staatlich ist das Beichtgeheimnis geschützt, so dass der Priester vor Gericht das Recht hat, eine Aussage zu verweigern, wenn diese das Beichtgeheimnis wie auch immer tangieren würde. Würde ein Priester gegen diese Geheimhaltungspflicht verstoßen, würde er die Beichtvollmacht und alle anderen Ämter und Würden verlieren. Von der schweren Sünde, das Beichtgeheimnis zu brechen, kann nur durch den Papst selbst losgesprochen werden.
Auch wer zufällig etwas aus einer Beichte erfährt, ist zum Schweigen verpflichtet.

Was ist ein Bußgottesdienst?

In vielen Pfarreien gibt es besonders im Advent und in der Fastenzeit Bußgottesdienste, in denen Menschen sich gemeinsam auf die Begegnung mit Gott vorbereiten. Es gibt dafür keine feste Ordnung – meist beginnt der Gottesdienst mit Begrüßung, Gesang und Gebet, gefolgt von Schriftlesungen und Impulsen.

Ein wichtiger Teil ist die Gewissensprüfung: Hier geht es nicht nur um eigene Schuld, sondern auch darum, wie Beziehungen zu anderen beschädigt wurden. Dies führt zu ehrlichem Bekenntnis, Reue und Überlegungen, wie Wiedergutmachung möglich ist. Zum Abschluss stehen Dank, Segen und die Zusage der Vergebung.

Der Bußgottesdienst ersetzt die Einzelbeichte nicht. Bei schwerwiegenden Sünden ist die persönliche Lossprechung durch einen Priester notwendig, um die Beziehung zu Gott wiederherzustellen. Auch in anderen Situationen ist die Einzelbeichte wertvoll – sie erlaubt ein bewusstes, individuelles Bekenntnis und die persönliche Zusage von Gottes Vergebung.

Wie oft und wann soll man beichten?

In den Pfarrnachrichten und Aushängen der Pfarreien werden meist Zeiten angegeben, zu denen der Empfang des Sakramentes in der Kirche möglich ist. In manchen Kirchen, insbesondere in innerstädtischen Kirchen oder in (Männer-)Klöstern gibt es tägliche und ausgedehnte Beichtzeiten.

Die meisten Menschen beichten das erste Mal vor der Erstkommunmion. Danach kann man so oft zur Beichte gehen, wie man möchte und es notwendig ist; laut den Weisungen zur kirchlichen Bußpraxis sind schwere Sünden aber mindestens einmal im Jahr zur Vorbereitung auf das Osterfest zu beichten.

Wer spendet das Bußsakrament?

Gott selbst! Die Beichte zu hören und an Stelle Christi die Vergebung zu spenden ist jedoch Aufgabe des Priesters. Als Beauftragter des Bischofs erfüllt er den Dienst, die Sünden zu vergeben, den Jesus Christus selbst den Aposteln und ihren Nachfolgern aufgetragen hat. Der Priester steht unter dem Gebot des Beichtgeheimnisses, das heißt, der Verschwiegenheit gegenüber dritten.

Es ist möglich beim eigenen Pfarrer zu beichten, die Beichte kann aber auch jeder andere katholische Priester hören. Es ist nicht unbedingt notwendig, kann aber sinnvoll sein, einen festen Beichtvater seines Vertrauens zu haben.

 

Muss ich mich zur Beichte anmelden?

Grundsätzlich nicht. Wer während ausgeschriebener Beichtzeiten beichten möchte, muss sich nicht anmelden. Man sucht innerhalb des angegebenen Zeitraums den Beichtort, in der Regel eine Kirche, auf und wartet vor dem Beichtstuhl (oder dem Beichtzimmer), bis man an der Reihe ist. Ein Beichstuhl, in dem ein Priester Beichte hört, ist in der Regel gekennzeichnet (oft durch ein Licht) und kann schnell ausfindig gemacht werden. Es ist daneben aber auch möglich, einen eigenen Termin mit einem Priester für ein Beichtgespräch auszumachen.