Firmung Jugendlicher

Stärkung im Glauben für junge Menschen

Bischof Hanke mit Mitra und Bischofsstab legt Firmlingen die Hände auf.

Die Firmung im Jugendalter

Im Bistum Eichstätt sind die Jugendlichen in der Regel ab der 6. Klasse zur Firmung eingeladen, also im Alter von etwa 12 Jahren. Die angebotenen Vorbereitungskurse richten sich an dieses Alter bis etwa 16 Jahre. Darüber hinaus spricht man dann von einer Erwachsenenfirmung, für die es eigene Regelungen gibt.

Ein Mädchen wird gefirmt. Der Firmspender salbt ihre Stirn. Die Hand des Paten liegt auf ihrer Schulter.

Anmeldung zur Firmung

Die Firmung geschieht nicht automatisch – die Jugendlichen müssen sich selbst zur Firmung anmelden und an der Firmvorbereitung teilnehmen. Nicht immer werden die Firmlinge von der Pfarrei eingeladen; oft ist es notwendig, sich proaktiv im Pfarrbüro zu melden.

Zur Anmeldung benötigen die Firmkandidatinnen und -kandidaten einen Taufnachweis. Dieser wird in der Pfarrei ausgestellt, in der die Taufe stattgefunden hat. Findet Taufe und Firmung in derselben Pfarrei statt, ist der Nachweis meist schon vorhanden. Manchmal liegt das Taufpfarramt jedoch weit entfernt – im anderen Teil Deutschlands oder sogar im Ausland. Taufbescheinigungen lassen sich in der Regel unkompliziert besorgen, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pfarrbüro helfen bei Bedarf gerne weiter.

Die Voraussetzungen für die Firmung sind einfach: Die Jugendlichen müssen getauft sein, die Bedeutung der Firmung altersgemäß verstehen und ausdrücklich um die Firmung bitten. Zudem sollten sie bereit sein, sich auf die Firmung vorzubereiten.

Wer kann Firmpate oder Firmpatin werden?

Der Firmpate oder die Firmpatin begleitet den Firmling und unterstützt ihn auf seinem Weg im christlichen Leben. Voraussetzungen für die Übernahme des Patenamtes sind, dass der Pate katholisch, in der Regel mindestens 16 Jahre alt und selbst gefirmt ist. Außerdem sollte seine Lebensführung den christlichen Werten entsprechen.

Im Bistum Eichstätt gibt es eine Sonderregelung: Ist es in einem Einzelfall aus wichtigen Gründen nicht möglich, einen katholischen Tauf- oder Firmpaten zu benennen, kann nach Zustimmung des zuständigen Pfarrers und mit Genehmigung des Bischofs auch ein nichtkatholischer Christ als Pate zugelassen werden.

Das Kirchenrecht empfiehlt ausdrücklich, dass der Taufpate auch der Firmpate sein soll (Can. 893 §2). Diese Empfehlung ist jedoch nicht verbindlich. Der Firmbewerber oder die Firmbewerberin kann die Patin oder den Paten selbst wählen – die Eltern dürfen die Patenschaft nicht übernehmen.

Wer spendet die Firmung?

Der eigentliche Spender der Firmung ist der Bischof. Er kann jedoch jedem Priester die Vollmacht erteilen, die Firmung in seinem Namen zu spenden. In der Praxis des Bistums Eichstätt werden dazu vor allem die Mitglieder des Domkapitels, aber auch die Jugendseelsorger herangezogen. 

Wann wird die Firmung gespendet?

Es gibt kein spezielles Firmdatum. Der Termin, an dem in einer Pfarrei die Firmungen vorgenommen werden, stimmt die Pfarrei mit dem Bischof oder seinem Sekretariat ab.

 Zur Terminübersicht

Zur Erwachsenenfirmung lädt der Bischof einmal im Jahr nach Eichstätt, wo er die Firmungen selbst vornimmt.

 

Wie läuft die Firmung ab?

Die Firmung erfolgt im Rahmen einer Hl. Messe nach der Predigt. Die Feier der Firmung im engeren Sinn besteht dabei aus dem Taufbekenntnis der Firmlinge, dem Gebet um den Heiligen Geist, der Salbung der Firmlinge durch den Firmspender und den Fürbitten. Hierauf schließt sich die Eucharistiefeier an.

 

Nach der Predigt erfolgt das Glaubensbekenntnis der Firmlinge:

Der Firmspender frägt: Widersagt ihr dem Satan und all seiner Verführung?
Die Firmlinge antworten gemeinsam: Ich widersage.

Firmspender: Glaubt ihr an Gott, den Vater, den Allmächtigen, den Schöpfer des Himmels und der Erde?
Firmlinge: Ich glaube.

Firmspender: Glaubt ihr an Jesus Christus, seinen eingeborenen Sohn, unsern Herrn, der geboren ist von der Jungfrau Maria, der gelitten hat und begraben wurde, von den Toten auferstand und zur Rechten des Vaters sitzt?
Firmlinge: Ich glaube.

Firmspender: Glaubt ihr an den Heiligen Geist, der Herr ist und lebendig macht, der, wie einst den Aposteln am Pfingstfest, so heute euch durch das Sakrament der Firmung in einzigartiger Weise geschenkt wird?
Firmlinge: Ich glaube.

Firmspender: Glaubt ihr an den Heiligen Geist, die heilige katholische Kirche, die Gemeinschaft der Heiligen, die Vergebung der Sünden, die Auferstehung der Toten und das ewige Leben?
Firmlinge: Ich glaube.

Firmspender: Das ist unser Glaube, der Glaube der Kirche, zu dem wir uns in Jesus Christus bekennen.

Gebetseinladung

Der Firmspender lädt die Gemeinde zum Gebet ein, etwa mit folgenden Worten:
Lasset uns beten zu Gott, dem allmächtigen Vater, dass er den Heiligen Geist herabsende auf diese jungen Christen, die in der Taufe wiedergeboren sind zu ewigem Leben. Der Heilige Geist stärke sie durch die Fülle seiner Gaben und mache sie durch seine Salbung Christus, dem Sohn Gottes, ähnlich.

Alle beten eine Zeitlang in Stille (womöglich knien alle zu diesem Gebet).

Ausbreitung der Hände

Der Firmspender breitet die Hände über die Firmlinge aus. Dabei spricht er das folgende Gebet:
Allmächtiger Gott, Vater unseres Herrn Jesus Christus, du hast diese jungen Christen in der Taufe von der Schuld Adams befreit, du hast ihnen aus dem Wasser und dem Heiligen Geist neues Leben geschenkt. Wir bitten dich, Herr, sende ihnen den Heiligen Geist, den Beistand. Gib ihnen den Geist der Weisheit und der Einsicht, des Rates, der Erkenntnis und der Stärke, den Geist der Frömmigkeit und der Gottesfurcht. Durch Christus, unsern Herrn.
Alle: Amen.

Firmung

Ein Diakon oder ein anderer Helfer bringen dem Firmspender das Chrisam. Die Firmlinge kommen einzeln zum Firmspender. Sie werden von einer Patin oder einem Paten begleitet. Der Firmspender kann auch zu den Firmlingen gehen, die vor ihm stehen, oder im Halbkreis versammelt sind.

Der Pate bzw. die Patin legt während der Firmspendung seine rechte Hand auf die Schulter des Firmlings und nennt dessen Namen. Der Firmling kann auch selbst seinen Vornamen sagen.

Der Firmspender taucht den rechten Daumen in den Chrisam und zeichnet damit auf die Stirn des Firmlings ein Kreuz. Dabei spricht er: „(Name des Firmlings)., sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.“
Firmling: Amen.

Firmspender: Der Friede sei mit dir.

Es folgen die Fürbitten für die Neugefirmten, ihre Eltern, Patinnen und Paten, die ganze Kirche und alle Menschen.