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Diözesanpastoralrat

Aufgaben

Priester, Ordensleute und Laien bilden unter dem Vorsitz des Bischofs den Diözesanpastoralrat. Sie nehmen in ihm ihren allgemeinen oder besonderen Berufungen entsprechend durch Beratung des Bischofs an der Willensbildung und Entscheidungsfindung in den der gemeinsamen Verantwortung obliegenden seelsorglichen Aufgaben der Diözese teil (vgl. Konzilsdekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche Nr. 27).

Aufgabe des Diözesanpastoralrates ist es, „unter der Autorität des Bischofs all das, was sich auf das pastorale Wirken in der Diözese bezieht, zu untersuchen, zu beraten und hierzu praktische Folgerungen vorzuschlagen“ (c. 511 CIC).

Der Diözesanpastoralrat wirkt beratend mit vor allem bei der

  • Festlegung der Schwerpunkte und Richtlinien für den Heilsdienst,
  • Koordinierung der seelsorglichen Aktivitäten im Bistum,
  • Festlegung von Grundsätzen für den Einsatz und für die Weiterbildung der im pastoralen Dienst stehenden Personen
  • Festlegung der pastoralen Grundsätze für die Aufstellung des Haushalts,
  • Errichtung wichtiger diözesaner Ämter;
  • Behandlung von Anträgen und Anfragen des Diözesanrates der Katholiken,
  • Erörterung von Fragen, die auf überdiözesaner Ebene behandelt werden und auch für die Diözese von Bedeutung sind.

Die Amtszeit des Diözesanpastoralrates beträgt vier Jahre.

Aus der Satzung für den Diözesanpastoralrat im Bistum Eichstätt (1991)