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Diözesanarchiv

Regeln zur Archivnutzung während Corona

Vom Besuch des Archivs sind Personen ausgenommen, auf die zumindest eines der folgenden Kriterien zutrifft:

  • Kontakt zu Covid-19-Infizierten innerhalb der letzten 14 Tage
  • Atmungsprobleme jeglicher Schwere
  • unspezifische Allgemeinsymptome.

Für die Archivbenutzung gelten folgende Regeln:

  1. Ein Besuch ist spätestens einen Tag vorher bis 15.00 Uhr per E-Mail (archiv(at)bistum-eichstaett(dot)de) anzumelden, die ausdrückliche Terminzusage des Archivs muss erfolgen.
  2. Bitte bringen Sie persönliche Schutzausrüstung in Form einer FFP2-Maske mit, die während des gesamten Aufenthaltes im Archivgebäude zu tragen ist. Ebenso verpflichtend ist die Beachtung der einschlägigen Hygiene- und Abstandsregeln.  
  3. Vor jedem Betreten des Lesesaals, auch nach kurzzeitigem Verlassen etwa zur WC-Nutzung, muss ein Handdesinfektionsspray benutzt werden, das vom Archiv bereitgestellt wird.   
  4. Bleistifte und andere Schreibutensilien sind mitzubringen, liegen also nicht wie sonst auf den Arbeitstischen im Lesesaal aus.  
  5. Der Aufenthalt im Lesesaal ist auf einen persönlichen Mindestabstand von 1,5 Metern eingerichtet. Es stehen maximal 6 Arbeitsplätze zur Verfügung. Einführungs- und Beratungsgespräche, Auskünfte und Lesehilfen seitens des Archivpersonals werden auf das Nötigste beschränkt, Gespräche der Benutzer untereinander sind zu vermeiden.
  6. Bestellzettel mit den gewünschten Archivalien sowie schriftliche Kopieraufträge werden nicht wie sonst bei der Lesesaalaufsicht, sondern in eigens bereitgestellten Behältnissen  abgelegt. Bei Verlassen des Lesesaals sollen die Archivalien auf dem Arbeitstisch liegen bleiben und eventuell ein Hinweis erfolgen, dass die Nutzung vor Ablauf der Tagesöffnungszeit endet.
  7. Das Archiv sorgt für die angemessene Durchlüftung des Lesesaals auch während des Aufenthalts der Benutzer. Straßenjacken bzw. –mäntel dürfen in den Lesesälen nicht getragen werden. Gegen niedrige Raumtemperaturen muss durch geeignete Kleidung selbst vorgesorgt werden. 
  8. Benutzer sollen das Sekretariat des Archivs nur nacheinander zum Begleichen von Tages- und sonstigen Gebühren betreten.

Diese Regelungen gelten bis auf weiteres und können bei Bedarf jederzeit angepasst werden.