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11.06.2025

Wahl des Diözesanadministrators im Bistum Eichstätt am 13. Juni

Gregor Maria Hanke hat seine bischöflichen Insignien abgelegt: Pektorale (Brustkreuz), Pileolus (Scheitelkäppchen), Rationale (Schulterschmuck des Eichstätter Bischofs) und Mitra. Foto: Konrad Fleckenstein/pde.

Eichstätt. (pde) – Nach dem Rücktritt des Bischofs von Eichstätt steht ein bedeutender Schritt im Übergangsprozess der Diözesanleitung bevor: Am Freitag, 13. Juni, wählen die aktiven Mitglieder des Eichstätter Domkapitels einen Diözesanadministrator. Dieser übernimmt die kommissarische Leitung der Diözese bis zur Ernennung eines neuen Bischofs durch den Heiligen Stuhl.

Gemäß dem Kirchenrecht obliegt den aktiven Mitgliedern des Domkapitels, das in Eichstätt zugleich das Konsultorenkollegium bildet, die Aufgabe, innerhalb von acht Tagen nach Beginn der Sedisvakanz – in diesem Fall ab dem 8. Juni – einen Diözesanadministrator zu wählen. Er führt die Diözese mit nahezu denselben Rechten und Pflichten wie ein amtierender Diözesanbischof – mit Ausnahme grundlegender struktureller oder pastoraler Veränderungen, die dem sogenannten Veränderungsverbot unterliegen.

Ein zentraler Schritt nach der Wahl des Diözesanadministrators ist auch die Bestimmung eines ständigen Vertreters durch diesen. Der ständige Vertreter übernimmt die Leitung des Bischöflichen Ordinariates und erfüllt damit de facto die Rolle eines Generalvikars während der Zeit der Vakanz. Das Amt des bisherigen Generalvikars hat automatisch mit dem Rücktritt des Bischofs geendet, wie es das Kirchenrecht vorsieht.

Bis zur Wahl liegt die kollegiale Leitung der Diözese bei den aktiven Mitgliedern des Domkapitels. Diese Phase wird mit der Amtsübernahme des Diözesanadministrators beendet sein.

Ausblick: Ernennung eines neuen Bischofs

Parallel zur Leitung der Diözese in der Vakanzphase bereitet das Domkapitel eine Vorschlagsliste mit Kandidaten für das Amt des künftigen Bischofs vor. Diese Liste wird dem Vatikan übermittelt. Der Papst kann bei seiner Wahl eines neuen Bischofs zusätzlich auf die Kandidatenlisten der anderen bayerischen Domkapitel, sowie die Liste der bayerischen Bischöfe zugreifen. Die endgültige Entscheidung über die Ernennung liegt beim Papst. Ein konkreter Zeitpunkt für die Ernennung steht noch nicht fest.

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