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Übersicht der aktuellen Regelungen rund um die Corona-Pandemie

Die Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind weitgehend ausgelaufen. Die Internetredaktion der Stabsstelle Medien und Öffentlichkeitsarbeit versucht die nachfolgenden Hinweise tagesaktuell zu halten. Dennoch kann keine Haftung für die Richtigkeit übernommen werden.

 

Regelungen und Hinweise der Diözese und der Behörden zur Corona-Pandemie

Zahl der Gottesdienstteilnehmer in Kirchen

Bei den Gottesdiensten gibt es weder innerhalb noch außerhalb der Kirchen eine Begrenzung der Zahl der Gottesdienstteilnehmer mehr! Auch die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske ist entfallen, auch bedarf es nicht mehr der markierten und gesperrten Plätze.

 

 

Gottesdienst im Freien

Gottesdienste im Freien können ohne Personenobergrenze abgehalten werden. Kontaktdaten müssen dabei bis auf Weiteres nicht erfasst werden. Eine entsprechende Einzelfallgenehmigung ist nicht erforderlich. 

Welche Regel gilt in der Kirche (2G, 3G, 3G+)?

Es gibt keine Einschränkungen mehr für Personen, die nicht geimpft oder nicht genesen sind.

Anmeldung zum Gottesdienst

Eine Anmeldung zu den Gottesdienstes ist aufgrund des Infektionsschutzes vor Corona nicht mehr nötig.

Einlasskontrolle und Eingangspforte

Eingangskontrollen und Platzanweiserdienste sind nicht mehr nötig.

Weitere hygienische Vorgaben

  • Am Eingang ist ein Handdesinfektionsmittelspender sichtbar aufzustellen. Die bisherige Praxis der Handdesinfektion soll beibehalten werden.
  • Die allgemeinen Vorgaben für Kirchenräume gelten auch während des Gottesdienstes,
  • Die Weihwasserbecken dürfen wieder mit Weihwasser gefüllt werden.

Seelsorge in Krankenhäusern und Seniorenheimen

Die Sorge um die Menschen in den Krankenhäusern und in den Seniorenheimen muss uns ein besonders Anliegen sein. Dabei sind die Schutz- und Hygienevorschriften der jeweiligen Einrichtung zu beachten, welche teilweise erheblich voneinander abweichen.