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Verehrungspraktiken der heiligen Walburga sind immaterielles Kulturerbe
Eichstätt – Die Verehrungspraktiken der heiligen Walburga in Eichstätt sind in das bayerische Landesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden. Das teilte das bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat mit. Mit dem immateriellen Kulturerbe sollen lebendige Traditionen, die einer Gemeinschaft ein Gefühl der Identität und Kontinuität vermitteln, besonders gewürdigt werden. „Dieser vielfältige Schatz wird von engagierten Bürgerinnen und Bürgern bewahrt, weitergegeben und dabei immer auch geprägt von Veränderung und Neuinterpretation. So bleiben die Traditionen lebendig und überdauern auch schwierige Zeiten“, betont Finanz- und Heimatminister Albert Füracker in einer Mitteilung. Dazu gehöre auch die Verehrung der heiligen Walburga an ihrem Grab in Eichstätt. Betreut durch die Benediktinerinnen der Abtei St. Walburg habe sie sich zu einem weltweiten Zentrum der Verehrung der Eichstätter Diözesanpatronin entwickelt. „Diese umfasst verschiedene Praktiken, die vom Besuch des Gnadenortes (Wallfahrt) über Seelsorge, den Gebrauch des von den Nonnen ausgeteilten ‚Walburgisöls‘ und Votivgaben bis hin zu Führungen und Forschungsarbeiten reichen. Unabhängig von Glaubensrichtungen spiegeln sich in den unterschiedlichsten Anliegen der Hilfesuchenden religiöse und profane Vorstellungen von Heilung und von ‚Heiligen Orten‘ wider“, heißt es weiter. Claudia Grund, Leiterin des Fachbereichs Kultur und Denkmalpflege im Bistum Eichstätt, verbindet mit dieser Auszeichnung die Hoffnung, dass das Diözesanheiligtum weiterhin gefördert und gepflegt wird.
Seit 2003 stellt die UNESCO immaterielle kulturelle Ausdrucksformen in den Fokus der Öffentlichkeit. Überall auf der Welt sollen überliefertes Wissen und Können, die einen wesentlichen Bestandteil unserer Alltagskulturen ausmachen, als immaterielles Kulturerbe sichtbar gemacht sowie Maßnahmen unterstützt werden, die zur Erhaltung und Weiterentwicklung geeignet sind. Bis heute sind 180 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat. Neben dem Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes gibt es in Bayern ein eigenes Landesverzeichnis, das nun 56 Eintragungen enthält. Weitere Informationen unter: www.ike.bayern.de.
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