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31.03.2020

„Kirche als Herzensverbindung leben“: Regelungen für Karwoche und Osterfeier im Bistum Eichstätt

Palmbusch. pde-Foto: Geraldo Hoffmann

Palmbuschen können in privaten Liturgien gesegnet und dann zum Abholen angeboten werden. pde-Foto: Geraldo Hoffmann

Eichstätt. (pde) – „Strukturen und Sozialgestalt der Kirche treten gerade in den Hintergrund, es ist nun eine Zeit, unser Kirchesein umso mehr als Herzensverbindung zu leben“: Damit hat Bischof Gregor Maria Hanke die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter der Diözese Eichstätt zu kreativen Formen der Hilfsbereitschaft und Solidarität aufgerufen. Für die Feier der Karwoche und Ostertage sowie für die Sakramentenspendung in den Pfarreien hat das Bistum aufgrund der Coronakrise besondere Regelungen festgelegt.

Mit einem „Osterbrief“ wendet sich Bischof Hanke an die Priester, Diakonen, Pfarrsekretärinnen, Mitarbeitenden in den pastoralen Diensten, in der Schule und in der Caritas sowie an die und Ehrenamtliche in den Gremien und in der pfarrlichen Mitarbeit. Ohne Zweifel sei es geboten, Vorsicht und Achtsamkeit im Umgang miteinander walten zu lassen, um der Ausbreitung des Coronavirus vorzubeugen und sich und andere Menschen – besonders ältere – nicht zu gefährden. „Dennoch sollte die Sorge für unser familiäres und pfarrliches Umfeld nicht unseren Blick für die Schwachen, Einsamen und von Berufs wegen Gefährdeten in der Gesellschaft verstellen“, schreibt der Bischof. Angesichts der aktuellen Krise stelle sich die Frage: „Ergeht nicht jetzt an uns der Ruf nach einem betenden und sehenden Herzen, aus dem Rücksicht und kreative Formen der Hilfsbereitschaft und Solidarität erwachsen?“

Im kirchlichen Alltag werde diakonisches Handeln oft an professionalisierte Institutionen delegiert. „Nun gilt es, diese Grundform christlicher Lebensweise in meinem täglichen Leben zu verwirklichen“, so Hanke. Seelsorglich stelle diese Zeit gravierender Einschränkung freiheitlicher Grundrechte eine bislang nicht gekannte Herausforderung dar. Vielleicht sei es jetzt an der Zeit, zu einer Freiheit zu finden, die mehr meine. „Es geht um die Freiheit, verbindlich zu sein für Menschen, für die wir verantwortlich sind.“ Wo derzeit Grenzen der sichtbaren Gemeinschaft als Kirche aufgegeben und äußere Strukturen relativiert sind, muss nach den Worten von Bischof Hanke „die glaubende und liebende Herzensverbindung untereinander praktiziert werden. Dann bleibt Kirche lebendig, weil wir Gott Raum zum Wirken anbieten.“

Palmbüschen zum Abholen, kein Osterfeuer

Für die Feier der Karwoche unter den besonderen Umständen der Coronakrise hat das Eichstätter Generalvikariat den Pfarreien Vorschriften der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung sowie weitere Hinweise mitgeteilt. So sollen die Palmbuschen des Palmsonntags innerhalb von privat gefeierten Liturgien gesegnet werden. Danach werden sie unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregelungen sowie der Ausgangsbeschränkungen den Gläubigen zur Abholung zur Verfügung gestellt.

Die Chrisammesse inklusive Weihe der heiligen Öle wird von Bischof Gregor Maria Hanke am Montag, 6. April, um 19 Uhr in der Kapelle des Bischofshaues zelebriert. Die Dekane können zu einem individuell vereinbarten Termin eine ausreichende Menge der heiligen Öle für ihr Dekanat im Bischofshaus abholen und an die Pfarreien verteilen.

Das österliche Triduum, also die zusammenhängende, dreitägige Feier von Tod und Auferstehung Jesu Christi, die mit der Abendmahlsfeier am Gründonnerstag beginnt, kann gegebenenfalls zusammen mit dem Pastoralteam stellvertretend für die ganze Gemeinde gefeiert werden. Die Kirchen bleiben während dieser Zeit geschlossen. Die Feier der Osternacht in der vom Vatikan vorgegebenen Form darf nur in Pfarrkirchen zelebriert werden. Es gibt kein Osterfeuer, die Osterkerze wird am Leuchter entzündet. Weih- und Taufwasser kann außerhalb der Feier der Osternacht gesegnet werden. Die Speisensegnung, sofern sie sich vor Ort ermöglichen lässt und gewünscht ist, kann analog zur Segnung der Palmbuschen vorgenommen werden. Diese Regelungen gelten auch für die klösterlichen Gemeinschaften und Wallfahrtsorte.

Zusätzlich zu den Vorschriften für die Karwoche und Osterfeier hat das Generalvikariat den Seelsorgern Anweisungen zur Spendung der Sakramente der Buße und der Krankensalbung gegeben. Die Beichte im Beichtstuhl ist untersagt, sie darf nur unter Einhaltung der hygienischen Vorgaben und des Beichtgeheimnisses in einem größeren Raum stattfinden. Beichte per Telefon oder Internet ist nicht möglich. Bei der Krankensalbung ist die Benutzung von Schutzkleidung inklusive Handschuhen angesagt. Für die Krankensalbung von COVID-19-Patienten hält das Bischöfliche Generalvikariat eine begrenzte Anzahl von Schutzanzügen bereit.

Der Osterbrief von Bischof Gregor Maria Hanke, die Anweisungen des Generalvikariates sowie weitere Informationen zum Umgang der Diözese Eichstätt mit der Coronakrise sind abrufbar unter: www.bistum-eichstaett.de/coronavirus.

Osterbrief von Bischof Gregor Maria Hanke

Regelungen der Diözese Eichstätt - Karwoche und Ostern 2020

 

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