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21.01.2021

FFP2-Maskenpflicht für Gottesdienste – Neue Corona-Regeln im Bistum Eichstätt

Bild: Statt eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes sind ab sofort FFP2-Masken im Gottesdienst verpflichtend. Foto: Geraldo Hoffmann/pde.

Eichstätt. (pde) – Das Bistum Eichstätt setzt die neuen Regelungen zur Corona-Pandemie um, die von der bayerischen Staatsregierung in Kraft gesetzt wurden. Generalvikar P. Michael Huber erläutert in einem Schreiben an die Priester und Mitarbeitenden im pastoralen und diakonalen Dienst die Regelungen für Gottesdienste.

Wichtigste Änderung ist die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske im Gottesdienst. Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 15 Jahren müssen lediglich eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Kinder unter sechs Jahren sind wie bisher auch schon von der Maskenpflicht befreit, ebenso wie Personen, die aufgrund einer Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen der Trageverpflichtung nicht unterliegen.

Die Änderung der elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 20. Januar enthält außerdem eine Regelung, nach der Gottesdienste, bei denen mehr als zehn Teilnehmer erwartet werden, 48 Stunden vorher bei den zuständigen Behörden angemeldet werden müssen. Allerdings gilt diese Regelung nicht, wenn das maßgebliche Infektionsschutzkonzept der Glaubensgemeinschaft bereits vorgelegt wurde. Da dies für den Bereich der katholischen Bistümer und Erzbistümer in Bayern durch das „Schutzkonzept der bayerischen (Erz)-Diözesen“ bereits erfolgt ist, hat diese Regelung für die Gottesdienste der Pfarrgemeinden im Bistum Eichstätt keine Konsequenzen.

Die aktuellen Regelungen sind unter www.bistum-eichstaett.de/corona-virus abrufbar.

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