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03.09.2021

Corona-Lockerungen in der Kirche: Keine FFP2-Pflicht mehr, „3G-Regel“ bei Sondergottesdiensten

Mit der neuen Corona-Verordnung wurde auch die Maskenpflicht für Gottesdienstbesucher neu geregelt. Zum Beispiel reicht nun statt einer FFP2-Maske auch eine medizinische Maske, die an festen Steh- und Sitzplätzen abgenommen werden darf. Foto: Anika-Taiber-Groh/pde

Eichstätt. (pde) – Seit Donnerstag, 2. September, ist die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Damit sind auch einige Lockerungen der Corona-Regeln in der Kirche verbunden, wie Generalvikar Pater Michael Huber in einem Schreiben an die Pfarreien mitteilt.

Laut dringlicher Empfehlung des Generalvikars sollen Werktags-, Sonn-, Feiertags- und Trauergottesdienste – aus praktischen Gründen und um niemanden auszuschließen – weiter unter den bisher geltenden Hygienemaßnahmen, also mit Personenobergrenze, gefeiert werden. Sondergottesdienste, wie zum Beispiel Taufen, Erstkommunionen, Firmungen oder Hochzeiten, können dagegen unter Einhaltung der „3G-Regel“ (geimpft, genesen, getestet) auch ohne Personenobergrenze gefeiert werden. „Hybride Gottesdienstformen“, das heißt Gottesdienste, bei denen in einem Teil der Kirche die „3G-Regelung“ gilt und im anderen nicht, sind ausgeschlossen. Gottesdienste im Freien können ohne Personenobergrenze abgehalten werden. Kontaktdaten müssen dabei bis auf Weiteres nicht erfasst werden.

Die Maskenpflicht in Gottesdiensten richtet sich künftig nach den neuen allgemeinen Regeln. Gottesdienstbesucher müssen also nicht mehr zwingend eine FFP2-Maske tragen, eine medizinische Maske ist ausreichend. An Steh- und Sitzplätzen in der Kirche darf die Maske zudem abgenommen werden, solange zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, eingehalten wird.

Das im Gottesdienst bisher geltende Gesangsverbot ab einer Inzidenz von 100 entfällt. Chöre und Ensembles sollten allerdings nur aus Mitgliedern bestehen, die geimpft, getestet oder genesen sind. Auch große religiöse Veranstaltungen sind unter Einhaltung eines Infektionsschutzkonzepts wieder möglich.

Die neuen Regeln gelten zunächst bis einschließlich 1. Oktober. Weitere Informationen und das Schreiben des Generalvikars gibt es online unter www.bistum-eichstaett.de/corona-virus.

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