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22.06.2021

Wunder anerkannt: Eichstätter Jesuit könnte selig gesprochen werden

Darstellung Pater Philipp-Jeningens im Eichstätter Domschatz- und Diözesanmuseum. Foto: Domschatz- und Diözesanmuseum.

Eichstätt/Rom. (pde) – Papst Franziskus hat ein Wunder des aus Eichstätt stammenden Jesuitenpaters Philipp Jeningen anerkannt. „Damit ist ein weiterer finaler Schritt getan und der Seligsprechung steht nichts mehr im Wege“, freut sich der Bischof des Bistums Rottenburg-Stuttgart, Dr. Gebhard Fürst, der im November 2011 den Wunderprozess eröffnet hat. Der Seligsprechungsprozess wurde bereits 1945 eingeleitet, der so genannte „heroische Tugendgrad“ 1989 festgestellt. Entscheidend für das Plazet des Papstes war eine „nicht erklärbare Heilung“ eines Mannes aus der Diözese Rottenburg-Stuttgart von einer unheilbaren Krankheit aufgrund der Fürbitten seiner Verwandten zu Pater Jeningen.

Getauft am 5. Januar 1642 in der Eichstätter Dompfarrei, wuchs Philipp Jeningen als viertes von elf Kindern des Goldschmieds und Bürgermeisters Nikolaus Jeningen und seiner Frau Anna Maria in einfachen Verhältnissen in der vom Dreißigjährigen Krieg fast völlig zerstörten Stadt Eichstätt auf. Sein exaktes Geburtsdatum ist nicht bekannt. Ab 1651 besuchte Philipp das Jesuiten-Gymnasium bei der Schutzengelkirche.

Nach dem Abitur studierte er in Ingolstadt Philosophie und trat 1663 mit 21 Jahren in das Landsberger Noviziat des Jesuitenordens ein. Von 1668 bis 1672 studierte er in Ingolstadt Theologie, 1672 wurde er im Dom zu Eichstätt zum Priester geweiht. Die nächsten sieben Jahre (1673-1680) war er als Lehrer in Mindelheim und Dillingen tätig. 1680 wurde Pater Philipp Jeningen nach Ellwangen (an der Jagst, Bistum Rottenburg-Stuttgart) gesandt. Dort pilgerten immer mehr Wallfahrer zum Marien-Wallfahrtsort auf dem Schönenberg, weshalb er anregte, die dortige Kapelle durch eine große Wallfahrtskirche zu ersetzen. Der Bau der Kirche wurde verwirklicht, nachdem die Stadt 1681 nach einem Gebetsversprechen an Maria von einem Großbrand verschont blieb. Am 8. Februar 1704 starb der Volksmissionar, der in Deutschland überregional bekannt geworden war, in Ellwangen.

Die Anerkennung eines Wunders wird im Rahmen eines Selig- oder Heiligsprechungsprozesses als „Fingerzeig Gottes“ gewertet. Durch die Seligsprechung wird feierlich und amtlich bestätigt, dass die betroffene Person in vorbildlicher Weise in der Nachfolge von Jesus Christus gelebt hat. Selige werden im Gegensatz zu Heiligen nur regional verehrt. Der Seligsprechung geht ein kirchliches Untersuchungsverfahren voraus. Dieses wird meist vom Bischof des Wirkungsortes eingeleitet. Dort liegt dann auch die Verantwortung, Beweise über das Leben und Sterben des Menschen zu sammeln, der seliggesprochen werden soll, sowie dessen Tugendhaftigkeit, den Ruf der Heiligkeit und ein Wunder nachzuweisen. Da der Wirkungsort von Pater Philipp Jeningen, Ellwangen (Jagst), im Bistum Rottenburg-Stuttgart liegt, ist der dortige Bischof für das Verfahren zuständig.

In Eichstätt erinnert vor allem der nach Pater Philipp Jeningen benannte Platz zwischen Dompfarramt, Bischofshaus und Domapotheke an den Volksmissionar.

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