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03.06.2016

Weiterentwicklung des kirchlichen Arbeitsrechts: Diözese Eichstätt initiiert Fachtagung

Eichstätt/Beilngries. (pde) – Für eine Weiterentwicklung des bestehenden kirchlichen Arbeitsrechts in Richtung eines institutionenorientierten Ansatzes setzt sich der Bischof von Eichstätt Gregor Maria Hanke ein. Dieser Ansatz hätte das Potential, "das Spannungsverhältnis zwischen nachhaltiger Profilsicherung unserer Einrichtungen einerseits und der entsprechenden Berücksichtigung der aktuellen Lebens- und Gesellschaftsverhältnisse andererseits produktiv und zukunftsorientiert zu gestalten", so der Bischof bei der Eröffnung einer Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht in Schloss Hirschberg bei Beilngries.

Der Diözese Eichstätt sei es ein großes Anliegen, Synergieeffekte zwischen den unterschiedlichen Ansätzen, Gesprächskreisen und Arbeitsgruppen im Bereich der Weiterentwicklung und Veränderung des kirchlichen Arbeitsrechtes zu stärken sowie die interdisziplinäre Kommunikation zu fördern. Deshalb hatte die Diözese die Fachtagung "Hirschberger Gespräche" mit der Forschungsstelle für kirchliches Arbeitsrecht an der Universität Tübingen als Veranstalter initiiert.

Die Kirche reagiere auf tiefgreifende Wandlungsprozesse in der Gesellschaft, so Bischof Hanke zu Beginn der Tagung: "Veränderungen im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechtes sind eine mit dem Leben in dieser Welt gegebene Normalität und nicht Ausdruck der Aufgabe des kirchlichen Sendungsauftrags oder gar eines Glaubensabfalls." Auch wenn das kirchliche Arbeitsrecht erst vor kurzem geändert wurde, sei eine Weiterentwicklung notwendig, die mehr als bloß punktuelle Eingriffe in das bestehende Regelwerk umfasse, so der Bischof.

Ziel der Konferenz im Tagungshaus des Bistums Eichstätt sei es, dem ergebnisoffenen Diskurs hin zu einem Paradigmenwechsel zu dienen: von einer personenbezogenen Sonderordnung für kirchengemäßes Arbeitsrecht zu einer institutionenbezogenen Sonderordnung für kirchengemäßes "Unternehmensrecht", so in der Ausschreibung zu der Fachtagung am 2. und 3. Juni 2016. Damit könnte die Kirche neue Glaubwürdigkeit nach außen wie nach innen als wert- und überzeugungsgebundene christliche Dienstgemeinschaft mit Raum für Überzeugungspluralismus der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnen.

Als Referenten und Gesprächspartner wurden zu Beginn der Konferenz Prof. Dr. Hermann Reichold von der Universität Tübingen, Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl vom Berliner Institut für christliche Ethik und Politik, Prof. Herbert Landau, Richter des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe, sowie Prof. Dr. Andreas Suchanek von der HHL Leipzig Graduate School of Management und der Münchner Generalvikar Peter Beer vorgestellt. Unter den Teilnehmern der Fachtagung konnten neben Personalverantwortlichen der Diözesen und Verbände der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer, Caritas-Präsident Peter Neher sowie eine Reihe von Generalvikaren begrüßt werden.

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