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17.12.2020

Weihnachten unter Coronabedingungen – Richtlinien für Gottesdienste

Hygienemaßnahmen bestimmen auch die Gottesdienste an Weihnachten. Foto: Geraldo Hoffmann/pde

Eichstätt. (pde) – Auf die neuen Bedingungen für Gottesdienste an den Weihnachtstagen und Silvester hat Generalvikar Pater Michael Huber die Priester und Mitarbeiter im pastoralen Dienst der Diözese Eichstätt hingewiesen.

In einem Schreiben betont er, dass auch für Gottesdienste die nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr gilt. Die Gottesdienste müssen daher so beginnen, dass alle Teilnehmenden ausreichend Zeit haben, vor Beginn der Ausgangssperre nach Hause zu kommen.

Die Christmetten entfallen oder werden vorverlegt. Bei Live-Streams von Christmetten, sind ausschließlich hauptamtlich Beschäftigte beteiligt, die damit ihrer Berufsausübung nachgehen.

Verschärft wurde durch die seit 16. Dezember geltende elfte bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) auch die Regelung zur Anmeldung bei Gottesdiensten. Sollten Besucherzahlen zu erwarten sein, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen können, besteht nun zusätzlich eine Anmeldungspflicht. Dies gilt sowohl für Gottesdienste in Kirchen, als auch für Gottesdienste im Freien. Für die Art und Weise, wie die Anmeldung erfolgen kann, muss nach den Worten des Generalvikars jede Gemeinde einen passenden Weg finden.

Gottesdienstbesucher, die sich nicht angemeldet haben, sollen jedoch nicht abgewiesen werden, solange freie Plätze zur Verfügung stehen. Es soll daher in den Kirchen ein Kontingent für Menschen freigehalten werden, die ohne Anmeldung kommen. Eine zahlenmäßige Obergrenze für Freiluftgottesdienste wird nicht festgelegt. Wie im Kirchenraum orientiert sich die Höchstgrenze am vorhandenen Platz.

Auch für die musikalischen Gestaltungsmöglichkeiten in Gottesdiensten gibt es neue Regelungen. So dürfen Vokal- und Instrumentalensembles grundsätzlich spielen. Das gilt auch für Bläsergruppen und Posaunenchöre. Allerdings ist zwischen allen ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten, was insbesondere in kleineren Kirchen die Zahl der möglichen Mitwirkenden stark einschränkt. Bei sehr großen Kirchen und Emporen darf trotz umfangreicherer Platzmöglichkeit die Anzahl von zehn Personen pro Ensemble nicht überschritten werden. Eine kleine Erleichterung ergeben die neuen Regelungen dennoch. Auch wenn derzeit grundsätzlich keine Proben von Musikgruppen möglich sind, so ist eine anlassbezogene Probe der Ensembles für den Gottesdiensteinsatz erlaubt.

Das Schreiben des Eichstätter Generalvikars enthält auch Regelungen für die Sternsingeraktion, die traditionell zu Beginn des neuen Jahres stattfindet. Der gewohnte Besuch von Haus zu Haus ist in diesem Jahr nicht möglich. Allerdings soll ein kontaktloses Sternsingen stattfinden, „denn auch während der Corona-Pandemie soll der Segen zu den Menschen gebracht und Spenden für die Aktion gesammelt werden“, wie Huber schreibt. Hier appelliert der Eichstätter Generalvikar an das kreative Engagement der Verantwortlichen. Zu diesem Zweck wurde der Aktionszeitraum für die Sternsingeraktion auf den Zeitraum bis zum Hochfest der Darstellung des Herrn (Lichtmess) am 2. Februar verlängert werden - ein Fest, das traditionell noch zum weihnachtlichen Festkreis gezählt wird.

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