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16.09.2013

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Informationsabend am 30. September

Eichstätt. (mhd) - Durch Unfall, Krankheit oder Alter kann jeder in die Lage kommen, dass er seine Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann. Hier empfiehlt der Gesetzgeber eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung zu erteilen. Sie gibt dem Bevollmächtigten weitreichende Befugnisse und stellt den Vollmachtgeber als auch den Bevollmächtigten vor viele Fragen.

Notarin Dr. Ursula Philipp wird an diesem Informationsabend des Ambulanten Hospiz- und Palliativberatungsdienstes/Trauerarbeit der Malteser den rechtlichen Rahmen zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung darlegen und die wichtigsten Punkte erläutern. Im Anschluss an den Vortrag besteht die Möglichkeit für individuelle Fragen und Gespräche.

Der Informationsabend findet am 30. September um 19 Uhr in den Räumen der Malteser im Heilig-Geist-Spital, Bahnhofplatz 3, in Eichstätt statt. Die Kosten betragen fünf Euro. Um telefonische Anmeldung unter Tel. 08421/9807-15 bis 27. September wird gebeten.

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