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03.02.2011

Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung – damit Selbstbestimmung auch in schwierigen Lebensphasen nicht verloren geht

Eichstätt. (mhd) - Ein Unfall, eine Krankheit, eine schwere Operation, eine geistige, seelische oder körperliche Behinderung kann jeden unverhofft treffen. In solchen Fällen sollen Familienangehörige, Ehegatten, Geschwister, Kinder oder Lebenspartner einspringen und wichtige Entscheidungen treffen – doch dies ist nicht in jedem Fall möglich. Selbst nahe Verwandte brauchen eine Vollmacht, um den Betroffenen in Fragen zur Untersuchung, Behandlung oder Pflege vertreten zu können. In diesem Tagesseminar des Ambulanten Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienstes der Malteser wird aufgezeigt, wie eine Vollmacht, eine Betreuungsverfügung oder eine Patientenverfügung die bevollmächtigte Person in die Lage versetzen, dem Willen des zu Vertretenden Geltung zu verschaffen und nach seinen Wünschen zu handeln. Das Seminar wird von Maximilian Häring – Fachanwalt für Erbrecht – und der Hospizbegleiterin und Beraterin für Patientenverfügung Angela Barkemeyer geleitet und findet am 19. Februar von 9.30 bis ca. 16.30 Uhr im Pfarrheim St. Walburg, Walburgiberg 2, in Eichstätt statt. Die Kosten betragen 55 Euro, inklusive Material, Getränken und Imbiss. Da die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzt ist, wird um telefonische Anmeldung unter Tel.: 08421/9807-0 bis 16. Februar gebeten.

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