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29.09.2020

Sul Bi Yi bestreitet das Orgelkonzert am 3. Oktober in der Schutzengelkirche

Die aus Korea stammende Organistin Sul Bi Yi gestaltet am 3. Oktober das Orgelkonzert in der Eichstätter Schutzengelkirche. pde-Foto: Aurora Studio

Eichstätt. (pde) – Sul Bi Yi, in Bayern lebende Konzertorganistin und Kirchenmusikerin aus Korea, gestaltet am Samstag, 3. Oktober, das Orgelkonzert in der Eichstätter Schutzengelkirche. Von 11.30 bis 12 Uhr spielt sie im Rahmen der Eichstätter Orgelmatineen Werke von Buxtehude, Mozart und Feller.

Sul Bi Yi wurde 1988 in Pyung-taek (Südkorea) geboren. Mit 18 Jahren begann sie an der Hochschule für Musik und Theater in München zu studieren. 2013 schloss sie ihre Kirchenmusikstudien und 2016 die Meisterklasse für Orgel ab. Von 2016 bis 2019 war sie als Kirchenmusikerin in Andechs tätig. Seit diesem Jahr ist sie Kirchenmusikerin an der Stadtkirche Germering, außerdem leitet sie das Vokalensemble Fünfseeland und arbeitet als Lehrbeauftragte an der Hochschule für Musik und Theater in München.

Sul Bi Yi spielt in Eichstätt zunächst das Praeludium fis-Moll von Dietrich Buxtehude (1637-1707). Es folgt das Andante in F-Dur für eine Orgelwalze (KV 616) von Wolfgang Amadeus Mozart (1756-1791). Vom 1951 geborenen Komponisten Harald Feller stammen schließlich die „Variationen und Fuge über die ‚Ode an die Freude‘ von Ludwig van Beethoven“.

Die halbstündige Orgelmatinee beginnt um 11.30 Uhr. Der Eintritt ist frei, Spenden sind erwünscht. Konzertbesucher erhalten bis 11.25 Uhr Einlass am Hauptportal der Schutzengelkirche. Die zum Zeitpunkt des Konzerts geltenden Infektionsschutzmaßnahmen, wie Maskenpflicht und Abstandsregeln, finden Anwendung. Außerdem müssen die Kontaktdaten aller Konzertbesucher registriert werden. Die Anzahl der zugelassenen Besucher ist begrenzt. Weitere Informationen unter www.eichstaetter-dommusik.de.

Corona-Hygienevorschriften für Konzertbesucher

Bitte beachten Sie folgende Maßnahmen, die aufgrund der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Wissenschaft und Kunst vom 15. Juni 2020 erforderlich sind:

  1. Zum Konzert sind nur Besucher zugelassen, die frei von jeglichen unspezifischen Krankheitssymptomen (insbesondere Fieber oder auch nur leichten Symptomen einer Atemwegserkrankung) sind, bei denen keine COVID-19- Infektion (auch ohne Symptome) nachgewiesen wurde, die keinen Kontakt zu einem COVID-19-Fall innerhalb der letzten 14 Tage hatten und die sich aktuell nicht in Quarantäne befinden. 
  2. Für Konzertbesucher gilt ein Mindestabstand von 1,5 m, besser 2 m untereinander, der sowohl auf den Plätzen als auch beim Betreten und Verlassen der Kirche jederzeit einzuhalten ist. Die Sitzplätze sind mit festen Sitzplatznummern und gelben Markierungen gekennzeichnet. Es dürfen an einem gekennzeichneten Platz maximal zwei Personen eines Haushaltes sitzen. Des Weiteren müssen die Konzertbesucher während des Konzertes auf den zugewiesenen Plätzen sitzen bleiben und dürfen nicht in der Kirche frei herumlaufen.  
  3. Die Konzertbesucher werden aufgefordert, beim Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände zu desinfizieren. Beim Husten und Niesen ist größtmöglicher Abstand zu wahren, sich möglichst wegzudrehen und in die Armbeuge bzw. ein Papiertaschentuch zu husten oder zu niesen, dass danach entsorgt wird. Nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten müssen die Hände jeweils wieder gründlich gewaschen bzw. erneut desinfiziert werden. 
  4. Konzertbesucherinnen/innen haben, ab Betreten des Gebäudes und während des gesamten Konzertes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  5. Es werden die Sitzposition und die Kontaktdaten aller Anwesenden genau protokolliert, um spätere Infektionsketten evtl. nachverfolgen zu können. Diese Protokolle werden einen Monat ausschließlich zur Nachverfolgung möglicher Infektionen aufbewahrt. Die Protokolle werden nach Ablauf der Frist nach den geltenden Datenschutzrichtlinien vernichtet. Die Konzertbesucher werden darauf hingewiesen, dass die Daten im Bedarfsfall zur Kontaktrückverfolgung an die staatlichen Behörden weitergegeben werden. Deshalb müssen die Datenerfassungszettel auf den Sitzplätzen ausgefüllt und am Ende des Konzertes in der vorgesehenen Box abgegeben werden. 
  6. Zur Gewährleistung eines regelmäßigen Luftaustausches wird während des gesamten Konzertes die Eingangstüre offen gehalten.

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