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12.01.2010

Seligsprechungsverfahren für Pater Rem: Eröffnung am 17. Januar in Ingolstadt

Eichstätt/Ingolstadt. (pde) – Mit einer Pontifikalvesper im Ingolstädter Liebfrauenmünster wird am Sonntag, 17. Januar, das Seligsprechungsverfahren für den Jesuitenpater Jakob Rem eröffnet. Bei dem Wortgottesdienst um 16 Uhr werden die für den Prozess beauftragten Personen der Öffentlichkeit vorgestellt und vereidigt. Der Bischof von Eichstätt Gregor Maria Hanke hatte auf Bitten der Gesellschaft Jesu (Jesuiten) und im Auftrag der römischen Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse die Wiederaufnahme des diözesanen Erhebungsverfahrens in der Seligsprechungssache Jakob Rem angeordnet.

Den in der entsprechenden vatikanischen Instruktion „Sanctorum Mater“ vorgesehenen Eid werden der Bischof von Eichstätt ablegen sowie der vorsitzende Richter des für das Verfahren einberufenen Gerichtshofes, der Kirchenanwalt, der Postulator, der Vizepostulator und der Notar. Vereidigt werden auch die Mitglieder einer Historikerkommission, die von Bischof Gregor Maria Hanke zur Prüfung der einschlägigen Dokumente eingesetzt wird. In der Eidesformel geloben die Beteiligten, ihre Aufgabe treu zu erfüllen und die gebotene Verschwiegenheit zu wahren. In dem diözesanen Prozess werden Zeugen über ihre Kenntnis des Lebens  und Wirkens des Ingolstädter Jesuitenpaters und seine Verehrung im Volke befragt. Mit Hilfe der Historikerkommission werden Dokumente und Unterlagen, historische Zeugnisse und Zeichen einer Verehrung geprüft und begutachtet.

Da Jakob Rem in Ingolstadt gelebt hat und gestorben ist, wird die erste Stufe des Seligsprechungsverfahrens in der Diözese Eichstätt durchgeführt. Zu diesem Zweck wurde bereits Pfarrer Dr. Stephan Koster, Ammerfeld, zum Vizepostulator im Seligsprechungsverfahren Jakob Rem ernannt. Aufgabe des Vizepostulators ist es, Informationen zu sammeln und in den diözesanen Prozess einzubringen, vor allem aber die Gestalt Pater Rems neu bekannt zu machen. Der Kirchenanwalt („Promotor Iustitiae“) trägt in dem Prozess etwaige Argumente gegen eine Seligsprechung vor. Mit der Leitung des Gerichtshofes, der das diözesane Verfahren betreibt, wird Bischof Hanke einen Richter als seinen Delegaten betrauen. Der Notar protokolliert die Ergebnisse der Untersuchung.

Die Ergebnisse des diözesanen Prozesses gibt der Vizepostulator an den Generalpostulator der Jesuiten weiter, der dann gegebenenfalls das weitere Verfahren an der Heiligsprechungs-Kongregation in Rom betreibt. Diese fällt die Entscheidung, ob Pater Jakob Rem der „heroische Tugendgrad“ zugesprochen werden kann. Für die Seligsprechung allerdings muss auch noch ein Wunder nachgewiesen werden.

Pater Jakob Rem starb im Ruf der Heiligkeit am 12. Oktober 1618 zu Ingolstadt. Er galt als „Apostel der Jugend“ und wird noch heute von vielen Gläubigen verehrt. Auf ihn gehen die Gründung der ersten Marianischen Kongregation in Süddeutschland und die Verehrung der Dreimal Wunderbaren Mutter im Ingolstädter Münster „Zur Schönen Unseren Lieben Frau“ zurück – seine sterblichen Überreste befinden sich in der gleichnamigen Kapelle im Münster. Sein Wirken als Erzieher unter den Studenten der damaligen bayerischen Landesuniversität Ingolstadt hatte große Bedeutung für die Erneuerung katholischen Lebens in den deutschsprachigen Ländern, besonders des Südens. Ein 1932 eröffnetes Verfahren zur Seligsprechung Jakob Rems war in den Wirren der Kriegs und Nachkriegszeit nicht weitergeführt worden. Um die Wiederaufnahme des seit 1949 ruhenden Seligsprechungsverfahrens hatten sich der Bischof von Eichstätt Gregor Maria Hanke und zuvor bereits Bischof Walter Mixa bemüht.

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