Zum Inhalt springen
30.04.2008

Schutzauftrag von Kindertagesstätten und Betreuungsförderung - Tagung von Caritas und Kindergärten im Bistum

Eichstätt/Beilngries. (pde) - Der Schutzauftrag zum Kindeswohl, Investitionsförderungen für Kinderkrippen und das neue Kindergartengesetz standen im Mittelpunkt einer Tagung der etwa 250 Leiterinnen und Trägervertreter der rund 190 katholischen Kindertagesstätten im Bistum Eichstätt. Dazu hatte das zuständige Referat des Diözesan-Caritasverbandes ins Bistumshaus Schloss Hirschberg eingeladen.

Hintergrund für die Thematik „Schutzauftrag zum Kindeswohl“ waren Fälle von Kindesmissbrauch in Deutschland. Der Gesetzgeber sah sich veranlasst, im Sozialgesetzbuch das Ziel festzuschreiben, „die bestmögliche Entwicklung von Kindern zu unterstützen, indem sie vor Gefahren für ihr Wohl und ihre Entwicklung geschützt werden“.

Die Fachberaterin des Caritasreferates Kindertageseinrichtungen, Petra Berwerz, erläuterte plastisch: „Wenn bei einem Kind immer wieder körperliche oder seelische Auffälligkeiten festzustellen sind, kann dies ein Anzeichen für Vernachlässigung und Missbrauch sein: zum Beispiel wenn ein Kind selten etwas zu essen dabei hat und fehlernährt wirkt oder gar immer wieder unerklärbare blaue Flecken am Körper aufweist.“ Wie sich Erzieherinnen in einem solchen Fall gegenüber dem Kind, den Eltern und dem Jugendamt verhalten sollten, informierten aus rechtlicher Sicht der Referent für Personalwesen im Bischöflichen Ordinariat, Stefan Häusler, und Petra Berwerz für die praktische Umsetzung.

Die Leiterin des Caritasreferates Kindertageseinrichtungen, Edith Schmitz, informierte darüber, dass die Anzahl der Kinder zwischen drei und sechs Jahren in den Einrichtungen von 2006/2007 auf 2007/2008 um über 500 zurückgegangen sei. Dafür habe sich die Zahl der Kinder unter drei Jahren um 170 erhöht. Inzwischen gebe es knapp 1.000 unter dreijährige Kinder in den Kindertagesstätten des Bistums. Mehrere davon würden mittlerweile in insgesamt zwölf Kinderkrippen, also eigenen Gruppen ausschließlich für Kleinkinder, betreut. Laut der Caritasreferatsleiterin ist diese Betreuung nicht nur für viele Eltern und Kinder für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtig, sondern auch für den Erhalt der katholischen Einrichtungen. Edith Schmitz erläuterte, wie die Kindertagesstätten mithilfe des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ von Bund und Ländern neue Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren schaffen können: von Neubauten bis zu Außenanlagen mit Spielgeräten. Das Caritasreferat gab den Leiterinnen und Trägern zudem eigene Empfehlungen an die Hand, wie Kinderkrippen gestaltet und ausgestattet sein sollten. Diese enthalten Informationen über die Räume, Bewegungs- und Raumerfahrungen, Toiletten, Spielflächen und –geräte.

Caritas-Fachberaterin Andrea Peyerl informierte über „Neues vom Bayerischen Kinderbildungs und –betreuungsgesetz (BayKIBIG)“. Dabei ging es vor allem um Fragen der Endabrechnung im Buchungsverfahren, der Anerkennung des Betreuungsbedarfs durch die Kommunen und die Betriebserlaubnis. Vorgestellt wurden auch Möglichkeiten, um auf veränderten Bedarf an Arbeitskräften kurzfristig reagieren zu können. Andrea Peyerl wies darauf hin, dass beispielsweise rechtlich die Arbeitszeit um ein Viertel nach oben angehoben oder um ein Fünftel verringert werden könne, wenn dies zuvor vertraglich vereinbart wurde. Solche „Bandbreitenklauseln“ könnten hilfreich sein, da Eltern für ihre Kinder nach dem neuen Gesetz mal mehr, mal weniger Betreuungszeiten buchen können.

Weitere Meldungen

Die Stabsstelle Medien und Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht kontinuierlich aktuelle Nachrichten aus dem Bistum. Zur Übersicht.

Videos

Videos zu Themen aus dem Bistum Eichstätt. Zur Übersicht.

Audios

Audios zu Themen aus dem Bistum Eichstätt. Zur Übersicht.