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04.06.2003

Presseerklärung: Pfarrer Bernhard Kroll, Dietenhofen-Großhabersdorf, wird vom Bischof von Eichstätt Dr. Walter Mixa vorläufig die Ausübung seines Pfarramtes und die Feier der Eucharistie untersagt

In Bindung an das gesamtkirchliche Recht verhängte Bischof Mixa diese im Kirchenrecht vorgesehene Strafe für Pfarrer Kroll. Grundlage ist der im Kirchenrecht definierte Straftatbestand einer „verbotenen Gottesdienstgemeinschaft“, den der Bischof zusammen mit seinen Mitarbeitern in der Bistumsleitung feststellte. Dieser Tatbestand, den auch Pfarrer Kroll bei einem ausführlichen Gespräch mit dem Bischof einräumte, wird als um so gravierender eingestuft, weil durch die jüngste Enzyklika von Papst Johannes Paul II. „Ecclesia De Eucharistia“ sowie offizielle Erklärungen der deutschen Bischöfe im Vorfeld des Ökumenischen Kirchentages die Teilnahme an gemeinsamen Mahlfeiern ausdrücklich untersagt war. Diese Aussagen sollten einem sachlichen und gerechten Fortschritt der Ökumene dienen.

Mit der Maßnahme soll Pfarrer Kroll Gelegenheit zur Neubesinnung und zum Überdenken seines priesterlichen Selbstverständnisses gegeben werden. Bernhard Kroll wird auch seine Aufgabe als Diözesanpräses der Katholischen Jungen Gemeinde (KJG) nicht mehr wahrnehmen. Für die Pfarrei Dietenhofen-Großhabersdorf wird ein Pfarradministrator ernannt. Der Bischof von Eichstätt bedauert, dass durch diesen Vorgang die vielen positiven Erfahrungen des Kirchentages und die vielfältigen wertvollen ökumenischen Impulse in der Diözese Eichstätt überschattet wurden.

 

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