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07.03.2006

Pfarrgemeinderatswahlen im Bistum Eichstätt - 3400 Kandidatinnen und Kandidaten in den 279 Pfarreien

Eichstätt. (pde) – Am kommenden Sonntag, den 12. März werden in den katholischen Pfarreien Bayerns die Pfarrgemeinderäte neu gewählt. In den 279 Pfarreien des Bistums Eichstätt haben sich etwa 3400 Frauen und Männer bereit erklärt, in diesem Laiengremium für die Pfarrgemeinde Verantwortung zu übernehmen und zu kandidieren. Mehr als 2400 Sitze in den Pfarrgemeinderäten des Bistums sind zu vergeben.

Wahlberechtigt sind Katholiken bereits ab dem Alter von 14 Jahren in der Pfarrei, in der sie ihren Hauptwohnsitz haben. Auf Antrag kann das Wahlrecht auch in einer anderen Pfarrei ausgeübt werden. Wählbar sind Katholiken vom 16. Lebensjahr an.

Die Aufgaben des Gremiums sind vielfältig: Soziale Projekte, Mitwirkung bei der Gottesdienstgestaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Betreuung der Kommunion- und Firmvorbereitung, Organisation von Veranstaltungen und Pfarrfesten, Erstellen des Pfarrbriefes. Doch die Arbeit im Pfarrgemeinderat kann noch sehr viel mehr bedeuten. „Es kommt darauf an, Gesamtverantwortung zu übernehmen“, erklärt Diözesanratsgeschäftsführer Richard Ulrich. „Es ist wichtig, nach den Herausforderungen der Zeit zu fragen.“

In 90 Prozent der Gemeinden des Bistums Eichstätt haben die 380.000 Wahlberechtigten mittlerweile Wahlbenachrichtigungskarten bekommen. Ulrich erhofft sich so eine nochmalige Steigerung der Wahlbeteiligung, die mit 28 Prozent bei den letzten Wahlen vor vier Jahren schon eine Steigerung von vier Prozentpunkten darstellte.

Neu ist bei dieser Wahl die intensive Begleitung auf den Internetseiten des Bistums. Für viele Pfarreien des Bistums sind sämtliche Wahlinformationen, von der Kandidatenliste bis zu den Öffnungszeiten der Wahllokale auf „www.bistum-eichstaett.de“ abrufbar. Die Wahlergebnisse werden nach Schließung der Wahllokale und Auszählung der Stimmen sofort im Internet präsentiert.

Wie schon bei den bisherigen Pfarrgemeinderäten zeichnet sich auch bei dieser Wahl der Trend ab, dass der Frauenanteil in den neuen Räten steigen wird. So befinden sich unter den vorab dem Diözesanrat gemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten 57 Prozent Frauen. Der weitaus größte Altersanteil liegt dabei bei den 35- bis 45-jährigen, die ein Drittel der Bewerber stellen.

Die Zahl der Mitglieder des Pfarrgemeinderates ist von der Größe der Pfarrei abhängig. Bei kleineren Gemeinden mit bis zu 1000 Gemeindemitgliedern werden neun Pfarrgemeinderäte tätig, bei bis zu 3000 Gemeindemitgliedern sind dies 15, bis zu 6000 Gläubigen 18 und bei größeren Gemeinden 21 Räte. Zwei Drittel dieser Pfarrgemeinderäte müssen bei den Pfarrgemeinderatswahlen gewählt werden. Die restlichen Sitze werden durch die „amtlichen“ und „berufenen“ Mitglieder besetzt. Amtliche Mitglieder sind der Pfarrer, die übrigen im Dienste der Pfarrgemeinde tätigen Geistlichen, wie etwa ein Kaplan oder Diakon, außerdem ein Vertreter der in der Pfarrgemeinde tätigen Ordensgemeinschaften, sowie hauptberufliche im pastoralen Dienst der Pfarrgemeinde tätige Laien, beispielsweise Gemeindereferenten. „Im Einvernehmen mit den amtlichen und gewählten Mitgliedern“, wie es die Satzung formuliert, „beruft der Pfarrer weitere Mitglieder, die durch besondere Fachkenntnisse oder ihre Tätigkeit die Arbeit des Pfarrgemeinderates fördern.“ Zu den Sitzungen des Pfarrgemeinderates wird außerdem ein Delegierter der Pfarrkirchenverwaltung mit dem Recht der Meinungsäußerung als Gast eingeladen.

 

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