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16.04.2003

Neue Hefte „Christliche Patientenverfügung“ bestellbar - Caritasverband verbreitete innerhalb von drei Jahren 26.500 Handreichungen

Eichstätt. (pde) - Beim Caritasverband für die Diözese Eichstätt können wieder Hefte zur christlichen Patientenverfügung bestellt werden. Die Kirchen in Deutschland haben eine überarbeitete Fassung als zweite Auflage herausgebracht. Die Handreichung erfreute sich beim Caritasverband Eichstätt in den vergangenen Jahren einer enorm hohen Nachfrage. Innerhalb von drei Jahren von Oktober 1999 bis Oktober 2002 wurden dort 26.500 Exemplare verbreitet. Viele, die sie anschließend anforderten, haben bis zur jetzt erschienenen zweiten Auflage warten müssen.

In die neue Fassung ist ein kombiniertes Formular aus Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung eingebettet. Das Formular wurde um Formulierungen des geltenden Rechts erweitert, die Erläuterungen wurden entsprechend angepasst und einiges ergänzt. So soll die christliche Patientenverfügung ihrem Selbstverständnis als Hilfe zum Gespräch in schwierigen Krankheitssituationen noch besser gerecht werden. Auch Menschen, die bereits eine solche Verfügung ausgestellt haben, wird empfohlen, bei der ohnehin regelmäßigen Erneuerung alle ein bis zwei Jahre das neue Formular heranzuziehen.

Mit der Patientenverfügung kann ein Mensch seinen Willen für den Fall zum Ausdruck bringen, dass er sich bei gesundheitlichen Problemen nicht mehr selbst äußern kann: beispielsweise bestimmte Behandlungswünsche zur Pflege, künstlichen Ernährung oder Gabe von Medikamenten bei Begleitinfektionen sowie zur Schmerztherapie. Er kann auch im Sinne eines „menschenwürdigen Sterbens“ verfügen, dass bei einer unheilbaren Krankheit, zum Beispiel schwerem Krebsleiden, keine lebensverlängernden Maßnahmen vorgenommen werden.

Interessierte können das neue Heft kostenlos bestellen beim Caritasverband für die Diözese Eichstätt, Residenzplatz 14, 85072 Eichstätt, Tel. (08421) 50-901, Fax (08421) 50-909, E-Mail: zentrale@caritas-eichstaett.de .

 

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