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18.03.2014

Neue Caritas-Satzung: Verschlankung der Entscheidungsgremien im Diözesanverband

Eichstätt. (pde) - Ein zweiköpfiger hauptamtlicher Vorstand, der von einem Aufsichtsrat kontrolliert wird, und eine deutliche Verschlankung aller Vereinsorgane: Das sind die Kernelemente einer neuen Satzung des Caritasverbandes für die Diözese Eichstätt. Die Vertreterversammlung des Verbandes hat diese in Hilpoltstein in einer außerordentlichen Sitzung beschlossen. Dadurch soll der Diözesan-Caritasverband zukunftsfähiger werden.

Demnächst wird es keinen überwiegend ehrenamtlichen Vorstand mehr geben, sondern einen zweiköpfigen hauptamtlichen, den der Caritasdirektor und sein Stellvertreter bilden. Ziel ist, dass Entscheidungen zügiger getroffen werden, als dies bisher in dem siebenköpfigen Gremium der Fall war, das derzeit alle sechs bis acht Wochen zusammenkommt. Die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben des Vorstandes wird von einem Caritasrat als Aufsichtsrat überwacht. Dieser ist ebenfalls wesentlich kleiner als derzeit. Ihm gehören künftig sieben Mitglieder an: ein vom Bischof berufener Vorsitzender, der Leitende Direktor der Finanzkammer der Diözese Eichstätt oder ein von diesem bestellter Vertreter sowie fünf Mitglieder, die von der künftigen Vertreterversammlung gewählt werden. Der Caritasrat soll mindestens viermal im Jahr tagen – und nicht wie derzeit meistens nur einmal.

Ein erster Anlauf zu einer neuen Satzung im November 2013 hatte noch nicht zur Abstimmung geführt. Dort hatten mehrere Vertreter vor allem eine höhere Beteiligung von Mitgliedern aus den Dekanaten in der künftigen Vertreterversammlung gefordert, als sie der erste Satzungsentwurf vorsah. Dem wurde nun entsprochen. Entschieden wurde zudem, dem Caritasverband die kirchenrechtliche Stellung eines öffentlich-kanonischen Vereins zu geben. Dies bedeutet, dass der Verband von seinem Selbstverständnis her nicht nur als katholische Laienorganisation agiert, sondern auch im Auftrag des Bischofs. Die neue Satzung wird nach Zustimmung des Bischofs mit der Eintragung ins Vereinsregister und nach ihrer Bekanntmachung im Pastoralblatt der Diözese Eichstätt in Kraft treten.

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