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22.05.2002

Mütter- und Mutter-Kindkuren in Gefahr - Caritasverband Eichstätt veranstaltet Podiumsdiskussion in Ingolstadt

Eichstätt. (pde) ? Nach Ansicht des Eichstätter Diözesanverbandes der Caritas sind Mütter- sowie Mutter-Kindkuren möglicherweise bald ein Luxus, den sich nur noch Wohlhabende leisten können. Für Montag, den 3. Juni und Mittwoch, den 12. Juni lädt er deshalb zu zwei Veranstaltungen ein.

Die Caritas befürchtet, dass aufgrund der neuesten Sparmaßnahmen bei der AOK außerdem viele Einrichtungen des Müttergenesungswerkes, unter anderen das Caritas-Kurhaus St. Stilla in Eichstätt schließen müssen, wenn die Weichen innerhalb kürzester Zeit nicht in eine bessere Richtung gestellt werden.

Die Caritas will dem nicht tatenlos zusehen und wird daher zwei Veranstaltungen unter dem Motto ?Mütter- und Mutter-Kindkuren in Gefahr? durchführen: Der Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg lädt am Montag, 3. Juni um 10.30 Uhr zu einer Kundgebung vor der Lorenzkirche in Nürnberg ein. Der Caritasverband für die Diözese Eichstätt veranstaltet am Mittwoch, 12. Juni um 19.30 Uhr im Kolpinghaus Ingolstadt, Johannesstraße 11, eine Podiumsdiskussion.

Auf dem Podium werden Staatsministerin a. D. Barbara Stamm (CSU), der SPD-Landtagsabgeordnete Joachim Werner, die Landtagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen Theresa Schopper, der Vorsitzende des ärztlichen Kreisverbandes, Dr. Sigurd Eisenkeil, das AOK-Verwaltungsratsmitglied Lorenz Ganterer und eine Vertreterin des Müttergenesungswerkes sitzen. Alle an der Problematik interessierten Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, ihre Fragen und Meinungen in diese Diskussion einzubringen. Sie wird von Michael Heberling, Redakteur der Kirchenzeitung Eichstätt, moderiert.

Hintergrund für die Caritasveranstaltungen sind die von der AOK Bayern vor kurzem beschlossenen drastischen Sparmaßnahmen: Nach deren Satzungsänderung soll es für Kurkosten, die bisher mit Ausnahme eines gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteils von 198 Euro voll übernommen wurden, künftig nur einen Festzuschuss geben. Dieser beträgt lediglich noch 50 bis 60 Prozent der bisherigen Kassenleistung. Für die notwendige Vorsorge- oder Rehamaßnahme einer kranken Mutter müsste die Familie daher rund 1.500 bis 2.000 Euro selbst aufbringen. Die wenigsten unter den vielen AOK-Versicherten werden sich dies leisten können. Nachdem die Politiker unter dem Eindruck des Protestes von Betroffenen und Hilfswerken ankündigten, die Vollfinanzierung gesetzlich abzusichern, hat die AOK ihre Kürzungen zwar bis zum 1. Juli ausgesetzt. ?Doch selbst wenn sie diese demnächst auch nur vorübergehend umsetzt, wird dies Mütter sowie die vom Rückgang der Belegungszahlen bedrohten Heime schon vor kaum zu bewältigende Aufgaben stellen?, weiß die zuständige Referentin beim Eichstätter Caritasverband, Dorothea Göbl. Daher müsse es ihrer Meinung nach schnellstmögliche Lösungen geben, was inzwischen auch die politischen Parteien erkannt zu haben scheinen. Seit einigen Tagen liegt ein Gesetzentwurf der Regierungskoalition vor, nachdem die gesetzlichen Krankenkassen rasch dazu verpflichtet werden sollen, notwendige Maßnahmen voll zu finanzieren.

Die Caritas sieht dafür, dass dies geschehen muss, nicht nur moralische Gründe. Auch in rechtlicher Hinsicht ist die AOK-Sparmaßnahme aus ihrer Sicht nicht zu rechtfertigen. Nach einem Urteil des Landessozialgerichtes Niedersachsen vom 27. Februar 2002 ermächtigt das Sozialgesetzbuch nämlich ?eine Krankenkasse nicht, in ihrer Satzung die Leistung für eine stationäre Mutter-Kind-Kur auf einen beliebigen Zuschuss festzusetzen?. Denn dann stehe schließlich die Leistung selbst im Belieben der Krankenkasse, da viele Versicherte den Restbetrag nicht aufbringen und somit die Kur nicht in Anspruch nehmen können. Und dies widerspreche sowohl dem grundgesetzlich garantierten besonderen Schutz der Familie als auch dem Gleichbehandlungsgebot. Letzteres sieht Dorothea Göbl auch darin verletzt, dass bei Vorsorge- und Rehamaßnahmen in anderen Kurkliniken der gesetzliche Eigenanteil bei 198 EUR festgeschrieben ist, für Mütter- und Mutter-Kindkuren aber nicht gelten soll. ?Dabei sind diese Kuren nach wissenschaftlichen Untersuchungen für eine erfolgreiche Rehabilitation besonders geeignet?, betont die Caritas-Referentin.

 

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