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01.09.2020

Martin Bernreuther beim Orgelkonzert am 5. September in der Schutzengelkirche

Der Eichstätter Domorganist Martin Bernreuther. pde-Foto: Christian Klenk

Eichstätt. (pde) – Der Eichstätter Domorganist Martin Bernreuther setzt am Samstag, 5. September, die Reihe der Orgelmatineen in der Eichstätter Schutzengelkirche fort. Von 11.30 bis 12 Uhr wird er Werke von deutschen Komponisten aus dem 18. und 19. Jahrhundert darbieten.

Bernreuther spielt die Sonata F-Dur von Carl Philipp Emanuel Bach (1714-1788), die Skizzen op. 58 von Robert Schumann (1810-1856) sowie den ersten Satz aus der Orgelsonate op.65/4 in B-Dur von Felix Mendelssohn Bartholdy (1809-1847).

Martin Bernreuther studierte katholische Kirchenmusik und Konzertfach Orgel an der Staatlichen Hochschule für Musik in München bei Professor Franz Lehrndorfer. Nach den Abschlüssen ergänzte er seine Studien als Stipendiat des Deutschen Akademischen Austauschdienstes in Paris. Im Anschluss daran wurde Bernreuther zum Professor für Orgel und Improvisation an die Hochschule der Künste der Katholischen Universität von Porto, Portugal, berufen. Nach mehrjähriger Tätigkeit am Münchner Dom und an der Pfarr- und Klosterkirche St. Birgitta und St. Alto in Altomünster wurde er 2002 zum Domorganisten am Eichstätter Dom und amtlichen Orgelsachverständigen des Bistums ernannt.

Die halbstündige Orgelmatinee beginnt um 11.30 Uhr. Der Eintritt ist frei, Spenden sind erwünscht. Konzertbesucher erhalten bis 11.25 Uhr Einlass am Hauptportal der Schutzengelkirche. Die zum Zeitpunkt des Konzertes geltenden Infektionsschutzmaßnahmen wie Maskenpflicht und Abstandsregeln finden Anwendung. Außerdem müssen die Kontaktdaten aller Konzertbesucher registriert werden. Die Anzahl der zugelassenen Besucher ist begrenzt. Weitere Informationen unter www.eichstaetter-dommusik.de.

Corona-Hygienevorschriften für Konzertbesucher

Bitte beachten Sie folgende Maßnahmen, die aufgrund der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Wissenschaft und Kunst vom 15. Juni 2020 erforderlich sind:

  1. Zum Konzert sind nur Besucher zugelassen, die frei von jeglichen unspezifischen Krankheitssymptomen (insbesondere Fieber oder auch nur leichten Symptomen einer Atemwegserkrankung) sind, bei denen keine COVID-19- Infektion (auch ohne Symptome) nachgewiesen wurde, die keinen Kontakt zu einem COVID-19-Fall innerhalb der letzten 14 Tage hatten und die sich aktuell nicht in Quarantäne befinden. 
  2. Für Konzertbesucher gilt ein Mindestabstand von 1,5 m, besser 2 m untereinander, der sowohl auf den Plätzen als auch beim Betreten und Verlassen der Kirche jederzeit einzuhalten ist. Die Sitzplätze sind mit festen Sitzplatznummern und gelben Markierungen gekennzeichnet. Es dürfen an einem gekennzeichneten Platz maximal zwei Personen eines Haushaltes sitzen. Des Weiteren müssen die Konzertbesucher während des Konzertes auf den zugewiesenen Plätzen sitzen bleiben und dürfen nicht in der Kirche frei herumlaufen.  
  3. Die Konzertbesucher werden aufgefordert, beim Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände zu desinfizieren. Beim Husten und Niesen ist größtmöglicher Abstand zu wahren, sich möglichst wegzudrehen und in die Armbeuge bzw. ein Papiertaschentuch zu husten oder zu niesen, dass danach entsorgt wird. Nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten müssen die Hände jeweils wieder gründlich gewaschen bzw. erneut desinfiziert werden. 
  4. Konzertbesucherinnen/innen haben, ab Betreten des Gebäudes und während des gesamten Konzertes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  5. Es werden die Sitzposition und die Kontaktdaten aller Anwesenden genau protokolliert, um spätere Infektionsketten evtl. nachverfolgen zu können. Diese Protokolle werden einen Monat ausschließlich zur Nachverfolgung möglicher Infektionen aufbewahrt. Die Protokolle werden nach Ablauf der Frist nach den geltenden Datenschutzrichtlinien vernichtet. Die Konzertbesucher werden darauf hingewiesen, dass die Daten im Bedarfsfall zur Kontaktrückverfolgung an die staatlichen Behörden weitergegeben werden. Deshalb müssen die Datenerfassungszettel auf den Sitzplätzen ausgefüllt und am Ende des Konzertes in der vorgesehenen Box abgegeben werden. 
  6. Zur Gewährleistung eines regelmäßigen Luftaustausches wird während des gesamten Konzertes die Eingangstüre offen gehalten.

 

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