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15.06.2020

Lockerungen bei Gremienarbeit und Vorbereitung auf Sakramenten – Schutzkonzept für kirchliche Jugendarbeit in Coronazeiten

Eichstätt. (pde) – Das kirchliche Leben in den Pfarreien mit seinen vielfältigen ehrenamtlichen Tätigkeiten kann nach den jüngsten Lockerungen der Kontaktbeschränkungen wieder aufatmen. Präsenzsitzungen von Pfarrgemeinderäten und Kirchenverwaltungen sowie Kommunion- und Firmgruppenarbeit sind unter Beachtung aller Schutzmaßnahmen wieder möglich. Auch Bildungsangebote in der Jugendarbeit können wieder stattfinden. Das hat das Generalvikariat den Pfarrgemeinden im Bistum Eichstätt mitgeteilt.

Bei den Gottesdiensten besteht weiterhin die Pflicht, Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Auf den Gebrauch von Handschuhen bei der Kommunionausteilung kann laut Generalvikariat verzichtet werden. Obligatorisch bleibt eine gründliche Desinfektion der Hände unmittelbar vor der Austeilung. Kleine Vokal- und Instrumental-Ensembles dürfen die Gottesdienste musikalisch mitgestalten, sofern zwischen den Musizierenden selbst ein Abstand von zwei Metern, bei Bläsern von drei Metern und zwischen den Musizierenden und dem Publikum ein Mindestabstand von fünf Metern eingehalten wird.

Versammlungen und Veranstaltungen bleiben aber weiterhin untersagt. Eine allgemeine Öffnung von Pfarr- und Jugendheimen ist bis auf Weiteres noch nicht gestattet. Bei Gremiensitzungen sind die allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmen zu beachten. Empfohlen werden möglichst große Sitzungsräume (Richtwert vier Quadratmeter pro Teilnehmer). Bei Einhaltung eines Mindestabstandes von zwei Metern kann auf Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden.

Die Vorbereitung von Kindern auf Erstkommunion und Firmung als Teil kirchlicher Bildungsarbeit in kleinen Gruppen ist wieder möglich, aber auch hier sind die Infektionsschutzmaßnahmen strikt zu beachten und umzusetzen, betont das Generalvikariat. Das gemeindliche Leben in Gruppen und Kreisen – zum Beispiel Senioren-, Frauen- und Familienkreise sowie andere zielgruppenbezogene Treffpunkte und Geselligkeiten – bleiben vorläufig aufgrund der Kontaktbeschränkungen ausgesetzt.

Rahmenkonzept des Bischöflichen Jugendamtes

Bildungsangebote in der kirchlichen Jugendarbeit, die nicht reine Freizeitveranstaltungen oder Jugendbegegnungen sind, können wieder durchgeführt werden. Dazu gehören zum Beispiel die inhaltliche Jugendarbeit mit Ministranten, der Pfarrjugend und den Verbänden. In jedem Fall ist ein Gesundheitsschutz- und Hygienekonzept zu erstellen. Eine Orientierung dazu bietet das „Rahmenkonzept für Hygiene- und Schutzmaßnahmen in der kirchlichen Jugendarbeit im Bistum Eichstätt in Zeiten der Coronapandemie“, das vom Bischöflichen Jugendamt erstellt wurde. Das achtseitige Papier enthält unter anderem Informationen zur Verantwortung von Trägern, haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden sowie Regeln für Veranstaltungen mit und ohne Übernachtung und Verpflegung, Zeltlager, Teamtreffen und Planungssitzungen. Auch Haftungsfragen und die Meldung von Infektions- und Verdachtsfällen werden erläutert. „Da es unterschiedliche Interpretationen verschiedener staatlicher und kommunaler Stellen zur Art der Veranstaltungen gibt, ist es sinnvoll und notwendig, die Auflagen der jeweiligen örtlichen Behörden einzuholen“, rät das Jugendamt. Die acht katholischen Jugendstellen in der Diözese Eichstätt sowie das Bischöfliche Jugendamt selbst stehen bei Fragen zur Verfügung.

Die Aktualisierung der Informationen der Diözese Eichstätt bezüglich Corona bezieht sich auf Beschlüsse der bayerischen Staatsregierung, die am 30. Mai bzw. am 15. Juni in Kraft getreten sind. Das Schreiben des Generalvikariates an die Pfarreien sowie das Rahmenschutzkonzept des Bischöflichen Jugendamtes und weitere Informationen sind abrufbar unter www.bistum-eichstaett.de/coronavirus.

Aktuellle Informationen zur Coronapandemie auf Nachfrage bei den Staatsministerien

 

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