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24.11.2003

Kopftuch-Verbot kann zum Verbot der Ordenskleidung führen - „Kreuz und Toleranz“ bei einem Studientag des Kolping-Bildungswerks Eichstätt

Eichstätt. (pde) - Das Verbot von Kopftüchern für muslimische Lehrerinnen an öffentlichen Schulen wird aller Voraussicht nach dazu führen, „dass katholischen Ordensleuten und Priestern das Tragen ihrer Ordenstracht und Statussymbole außerhalb des Religionsunterrichts an öffentlichen Bildungseinrichtungen nicht mehr gestattet sein wird“. Diese Ansicht vertrat Staatsanwalt Dr. Thomas Zitzmann bei einem Studientag des Kolping-Bildungswerks Eichstätt zum Thema „Das Kreuz“ im Bistumshaus Schloss Hirschberg am Samstag, 22. November. Im Blick auf das Aufsehen erregende Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, demzufolge ein Lehrer nicht unter dem Kruzifix zum Unterrichten gezwungen werden kann, stellte der Staatsanwalt die Frage, „ob wir unser Heil als Christen wirklich mit staatlichen Mitteln zu erreichen versuchen sollten“.

Es gehe im Streit um Schulkreuze und Kopftücher vor allem um die Frage, ob ein Staat trotz seiner Verpflichtung zur Neutralität religiösen Symbolen Geltung verschaffen dürfe. Eltern können aus Artikel 4 unseres Grundgesetzes keinen Anspruch auf Ausstattung der Klassenräume mit einem Kruzifix ableiten. Er persönlich habe sich als Katholik gewünscht, dass das Gericht bei der Abwägung der Interessen eines einzelnen Lehrers gegenüber den Ansprüchen der ganzen Klasse oder ihrer Mehrheit zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre. Man hätte sich vielleicht gar nicht auf eine verfassungsrechtliche Diskussion einlassen müssen, wenn man der Frage nachgegangen wäre, ob der Klage führende Lehrer im Sinne der bayerischen Verfassung überhaupt für den Lehrerberuf geeignet sei. Jemand der das Richteramt bekleidet, könne ja schließlich „auch nicht zur Bedingung machen, dass er auf keinen Fall Urteile fällen werde.“

Zitzmann legte sehr eindrucksvoll dar, wie sich in Deutschland über die Jahrhunderte hin ein Recht auf Religionsfreiheit herausgebildet hat. Ihm gebe ein Wort Martin Luthers zu denken, der einmal sagte, man solle Ketzerei mit dem Gotteswort und nicht mit dem Schwert überwinden. Dr. Bernhard Schleißheimer, früher Professor für Philosophie an der Katholischen Universität Eichstätt, machte in seinem Vortrag deutlich, dass das Christentum zwar den einzelnen Gläubigen einer anderen Religion respektiere, doch sei „Wahrheit intolerant, da sie den Irrtum ausschließt.“ Wenn Jesus von sich sage, er sei der Weg, die Wahrheit und das Leben, dann komme die christliche Religion eben an die Grenzen der Toleranz. Toleranz könne nur solange gelten, „als nicht gegen das gleiche Recht anderer verstoßen wird.“ Religiöse Bekehrung sei nie mit Überredung oder Intoleranz zu erreichen, sondern immer nur im Beispiel des eigenen Lebens. Professor Schleißheimer warnte davor, intolerante Ideen und untolerantes Verhalten Verständnis aufzubringen, denn damit hebe sich die Toleranz selbst auf.

 

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