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Kirchlicher Strafprozess gegen Geistlichen
Eichstätt. (pde) – Gegen einen Geistlichen aus dem Landkreis Eichstätt wurde ein kirchlicher Strafprozess aufgenommen. Gegen den Priester liegt seit Mai 2022 ein rechtskräftiger Strafbefehl vor. Im Sommer 2022 ist die kirchenrechtliche Voruntersuchung abgeschlossen und das Ergebnis dem Apostolischen Stuhl übermittelt worden. Die zuständige Behörde, das Dikasterium für die Glaubenslehre, hat einen kirchlichen Strafprozess angeordnet, der nun von einem kirchlichen Gericht im Bistum Eichstätt durchgeführt wird.
Das Bistum erfuhr erst im März 2022 durch die Staatsanwaltschaft von deren Ermittlungen. Gemäß den Vorgaben wurde der Priester daraufhin sofort von seinem Dienst freigestellt. Die Bezüge des Priesters wurden gekürzt, da er seinen Dienst nicht ausüben darf. Endgültige Maßnahmen werden erst nach dem Abschluss des kirchlichen Strafprozesses verhängt.
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