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18.11.2024

Kirchenverwaltungswahlen am 24. November in den Pfarreien des Bistums

Plakat zur Kirchenverwaltungswahl.

Die Kirchenverwaltungswahlen in den Gemeinden sind eine Möglichkeit der aktiven Mitgestaltung der kirchlichen Zukunft. Grafik: Stabsstelle Kommunikation der Diözese Eichstätt.

Eichstätt. (pde) – Am Sonntag, 24. November, finden in den Pfarreien der Diözese Eichstätt die Wahlen zur neuen Kirchenverwaltung statt. Dieses Gremium, dem jeweils der Pfarrer oder ein von ihm beauftragter Vertreter vorsteht, entscheidet unter anderem über den Haushalt der Kirchenstiftung, Personalfragen und Baumaßnahmen. In einigen Pfarreien, in denen es mehrere Kirchenstiftungen wie Kuratie-, Expositur- und Filialkirchenstiftungen gibt, müssen entsprechend mehrere Kirchenverwaltungen gewählt werden.

Die Öffnungszeiten der Wahllokale unterscheiden sich von Pfarrgemeinde zu Pfarrgemeinde. Häufig besteht vor und nach den Gottesdiensten die Möglichkeit, seine Stimme in Pfarr- oder Jugendheimen oder anderen Räumlichkeiten in der Nähe der Kirche abzugeben. Wo es eine Vorabendmesse am Samstag, 23. November, gibt, besteht meistens auch die Möglichkeit, bereits am Samstag zu wählen. Die genauen Wahlzeiten geben die Pfarreien meist durch Aushang, Veröffentlichung in Pfarrbriefen oder auf den Internetseiten bekannt.

Die Kirchenverwaltung ist das Organ der Kirchenstiftung und besteht aus dem Kirchenverwaltungsvorstand sowie den gewählten Mitgliedern. Die Anzahl der Mitglieder richtet sich nach der Größe der Kirchengemeinde: Bei bis zu 2.000 Katholikinnen und Katholiken sind es vier Mitglieder, bei bis zu 6.000 sechs Mitglieder und bei mehr als 6.000 acht Mitglieder. Wählbar ist, wer der römisch-katholischen Kirche angehört, seinen Hauptwohnsitz im Bereich der Kirchengemeinde hat, grundsätzlich kirchensteuerpflichtig ist und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat. Grundsätzlich kirchensteuerpflichtig sind beispielsweise auch Rentnerinnen und Rentner oder Schülerinnen und Schüler sowie Studierende, auch wenn sie wegen des geringen Einkommens keine Kirchensteuer entrichten müssen.

Die Kirchenverwaltungsmitglieder werden von den Wahlberechtigten der Kirchengemeinde auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Sie treffen sich so oft es die Aufgaben erfordern, jedoch mindestens zweimal im Jahr zu Sitzungen. Aus ihrer Mitte wird der Kirchenpfleger oder die Kirchenpflegerin gewählt, der oder die den Pfarrer insbesondere bei der Kassen- und Rechnungsführung unterstützt. Zu den Tätigkeiten der Kirchenverwaltung gehören unter anderem die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens, die Sorge für die Befriedigung ortskirchlicher Bedürfnisse und die Erledigung der ihr zugewiesenen Aufgaben. Sie ist verantwortlich für die Verwaltung des Stiftungsvermögens sowie die Aufstellung eines Haushaltsplans und der Jahresrechnung.

Der Pfarrgemeinderat und die Kirchenverwaltung sind jeweils eigenständige Gremien, arbeiten jedoch eng zusammen. Während die Kirchenverwaltung für administrative und finanzielle Belange zuständig ist, unterstützt der Pfarrgemeinderat den Pfarrer und die pastoral Mitarbeitenden bei allen die Pfarrgemeinde betreffenden Fragen. Gemeinsam erforschen und beraten sie diese, beschließen Maßnahmen und sorgen in Zusammenarbeit mit Verbänden und Gruppen für deren Durchführung.

In den Pastoralräumen kann es einen gemeinsamen Pfarrgemeinderat für alle Pfarreien des Pfarrverbandes sowie Kirchortsräte geben, die in der Regel für den Bereich einer Pfarrkirchenstiftung zuständig sind. Die Mitglieder der jeweiligen Kirchenverwaltung sind dann automatisch im Kirchortsrat vertreten. Vor bedeutenden Entscheidungen der Kirchenverwaltung wird der Pfarrgemeinderat beziehungsweise der Kirchortsrat rechtzeitig informiert und angehört. Die Kirchenstiftungen und Kirchenverwaltungen in einem Pfarrverband bilden eine Arbeitsgemeinschaft der Kirchenverwaltungen, die den sachlichen, finanziellen und personellen Aufwand für gemeinsame Vorhaben im Pfarrverband regelt.

Bischof Gregor Maria Hanke ruft alle Wahlberechtigten zur Teilnahme an der Kirchenverwaltungswahl am 24. November auf und hatte bereits im Frühsommer darum gebeten, sich als Kandidatin oder Kandidat zur Verfügung zu stellen. Er betont, dass die Mitarbeit in der Kirchenverwaltung eine verantwortungsvolle Aufgabe und ein wichtiges Element der demokratischen Mitwirkung in der Kirche ist. Die Kirchenverwaltungswahl bietet allen Mitgliedern der Kirchengemeinde die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung ihrer Kirchengemeinde mitzuwirken.

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