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Kirchenrechtliche Voruntersuchung gegen Geistlichen
Eichstätt. (pde) - Gegen einen Geistlichen aus dem Landkreis Eichstätt wurde eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eröffnet. Das Bistum Eichstätt erfuhr Ende Januar 2023 durch den Geistlichen selber von einer Anzeige gegen ihn. Kurz danach durchsuchte die Polizei seine Wohnung. Das Bistum kooperiert mit der Staatsanwaltschaft und hat bereits vorliegende Information an diese weitergegeben. Vorsichtshalber wurden gegen den Geistlichen bereits Maßnahmen gemäß der Interventionsordnung verhängt. Er wurde sowohl vom Pastoral- als auch Schuldienst freigestellt. Des Weiteren wurde ein Aufenthaltsverbot für seine bisherigen Wohn- und Wirkungsorte ausgesprochen. Außerdem hat Generalvikar Michael Alberter seinen Amtsverzicht angenommen. Endgültige Maßnahmen werden erst nach dem Abschluss des Verfahrens verhängt, bis dahin gilt die Unschuldsvermutung. Die Bezüge werden aufgrund seiner Freistellung bis auf weiteres gekürzt. Die Gremien der betroffenen Gemeinden sowie die Leitung der betroffenen Schule wurden informiert.
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