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25.10.2013

Katholiken wählen ihre Räte: Pfarrgemeinderatswahlen werden vorbereitet

Pfarrgemeinderatswahl

Eichstätt. (pde) – Die Pfarrgemeinderäte in den katholischen Pfarreien Bayerns werden am 16. Februar 2014 neu gewählt. Die Vorbereitungen zur Wahl der etwa 2300 Frauen und Männer, die im Bistum Eichstätt den Pfarrgemeinderäten angehören, haben mittlerweile begonnen. Erstmalig erfolgt die Wahl grundsätzlich als Briefwahl.

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Pfarrgemeinde, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben. Wählbar ist jeder Katholik, der am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen dabei jedoch nicht unbedingt in der Pfarrei wohnen. So trägt die Wahlordnung der Tatsache Rechnung, dass sich Katholiken aufgrund der heutigen Mobilität nicht selten in einer anderen Pfarrei engagieren als der, in der sie wohnen.

Bis spätestens zwölf Wochen vor dem Wahltermin, also bis 24. November, müssen sich in den Pfarreien nun die Wahlausschüsse gebildet haben. Diese bestehen aus dem Pfarrer oder einem von ihm benannten Vertreter sowie drei vom bisherigen Pfarrgemeinderat gewählten Personen. Ihnen obliegt die konkrete Wahlvorbereitung, insbesondere die Aufstellung der Kandidatenliste. Bis zum 8. Dezember fordert der Wahlausschuss die Gläubigen in der Pfarrgemeinde dazu auf, Kandidatenvorschläge einzureichen. Annahmeschluss hierfür ist der 19. Januar. Nach Prüfung der eingegangenen Wahlvorschläge und gegebenfalls Ergänzung der Liste wird die endgültige Kandidatenliste bis zum 26. Januar veröffentlicht.

Die Zahl der Pfarrgemeinderatsmitglieder hängt unmittelbar von der Anzahl der im Pfarrgebiet wohnenden Katholiken ab. Bei Gemeinden mit weniger als 1000 Katholiken gibt es neun Pfarrgemeinderatsmitglieder, bis 3000 sind es 15, bis 6000 gibt es 19 Sitze und darüber hinaus 23. Mindestens die Hälfte davon sind durch die Wahl zu vergeben. Darüber hinaus kann der Pfarrgemeinderat Berufungen aussprechen.

Die Wahlbeteiligung bei den letzten Wahlen 2010 und 2006 lag jeweils bei 18,6 Prozent. Allerdings haben statistische Auswertungen ergeben, dass diese bei den 20 Pfarreien, die bereits 2010 die Wahlen als Briefwahl durchgeführt hatten, signifikant höher lag. Aus diesem Grund hat man sich entschlossen, 2014 allen Wahlberechtigten die Wahlunterlagen unaufgefordert zuzustellen. Die Abgabe der ausgefüllten Stimmzettel kann dann beispielsweise im Pfarrbüro im Vorfeld des Wahltags bereits erfolgen oder am Wahltag selber vor oder nach den Gottesdiensten oder in einem eigenen Wahllokal.

Der Pfarrgemeinderat wird von den Katholiken der Pfarrgemeinde direkt gewählt. Er hat die Aufgabe in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, mitzuwirken. Seine Amtszeit beträgt vier Jahre.

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