Zum Inhalt springen
23.03.2006

KAB: Ladenschluss und Sonn- und Feiertagsschutz müssen bleiben - Diözesanverantwortliche appellieren an Bayerische Staatsregierung und die Fraktionen im Bayerischen Landtag

Ingolstadt/Eichstätt, 22.03.2006 - Die Delegierten des 5. Diözesanausschusses der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) in der Diözese Eichstätt haben einstimmig einen Appell an die Bayerische Staatsregierung und die Fraktionen im Bayerischen Landtag zum Erhalt des Ladenschlusses und eines vollständigen Sonn- und Feiertagsschutzes beschlossen.

In der Erklärung warnt die KAB vor den Gefahren einer Rund-um-die-Uhr-Gesellschaft. Die KAB-Verantwortlichen wehren sich damit „gegen den Trend der Auflösung von gewachsenen Gemeinschaften, der Zersplitterung von Familien, der alleinigen Ausrichtung auf Produktion, Markt und Kapital.“ Der arbeitsfreie Sonntag sei Symbol dafür, dass es noch etwas anderes gibt als Markt, als Globalisierung, Wettbewerb und Leistungsdruck, dass Leben mehr ist als Arbeit, Gesellschaft mehr bedeutet als Wirtschaft und Konsum. Alle Versuche, in Gewerbe und Handel immer mehr Menschen zu Sonntagsarbeit zu zwingen, müssten ihre Grenze dort finden, wo der in Grundgesetz und Landesverfassungen gewährleistete Schutz der Sonn- und Feiertage beginnt und der Schutz der Würde des arbeitenden Menschen garantiert ist.

„Als Christen können wir uns nicht damit abfinden, dass der Sonntag als Geschenk Gottes, als Symbol der Freiheit und der Menschenwürde, wirtschaftlichen Scheinvorteilen geopfert wird“,heißt es in der Erklärung. Die KAB fordert von der Bayerischen Staatsregierung die Ladenschlusszeiten während der Fußballweltmeisterschaft werktags und an Sonn- und Feiertagen nicht freizugeben. Wenn die Fußballweltmeisterschaft vorwiegend im Zeichen des möglichen Konsums am Rande des Sportereignisses gesehen wird, dann hat dies nach Überzeugung der KAB-Verantwortlichen nichts mehr mit den Idealen des Sports und des offiziellen Mottos „Die Welt zu Gast bei Freunden“ zu tun. Wörtlich heißt es in der Erklärung: „Wir sollten in Deutschland stolz darauf sein, dass wir den Sonntag grundgesetzlich geschützt haben und dass wir die im Einzelhandel überwiegend tätigen Frauen vor unzumutbaren Belastungen durch ein vernünftiges Ladenschlussgesetz schützen. Dieses Deutschland der sozialen Errungenschaften sollten wir den Freunden aus aller Welt präsentieren, und nicht zu aller erst an deren Geldbeutel denken.“

Weiter fordert die KAB von der Bayerischen Staatsregierung, die nach der Föderalismusreform für deren Festsetzung zuständig sein wird, die Ladenschlusszeiten zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr werktags zu belassen und samstags auf 18:00 Uhr zu verkürzen, um den notwendigen Zeitpuffer für den arbeitsfreien Sonntag zu gewährleisten. Die bestehenden Ausnahmeregelungen für den Sonntag dürften nicht erweitert werden und die Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen soll wieder von den Kommunen zu den Bezirken hin verlagert werden.

Die KAB wendet sich auch insbesondere gegen ein Unterschriftenbegehren des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes, die strikten Regelungen wie z.B. Tanzverbot an den "stillen Tagen" (wie z.B. an Gründonnerstag, Karfreitag, Volkstrauertag und Heilig Abend) aufzuheben.

 

Weitere Meldungen

Die Stabsstelle Medien und Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht kontinuierlich aktuelle Nachrichten aus dem Bistum. Zur Übersicht.

Videos

Videos zu Themen aus dem Bistum Eichstätt. Zur Übersicht.

Audios

Audios zu Themen aus dem Bistum Eichstätt. Zur Übersicht.